FAQ

Wie lange dauert es bis man den WBS bekommt?

Wie lange dauert es bis man den WBS bekommt?

Du musst den Antrag stellen mit allen Nachweisen über dein Einkommen, Abrechnung für das letzte Jahre letzte monatliche Abrechnung. Bei uns dauert die Bearbeitung zwischen 2 und 4 Wochen.

Was ist ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein?

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialwohnung im jeweiligen Bundesland, welche diesen ausgestellt hat. Alleinig durch den Erhalt eines WBS haben Sie jedoch kein prinzipielles Anrecht auf eine Sozialwohnung.

Welche Arten von WBS gibt es?

Man unterscheidet zwischen:

  • „Allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen“ und.
  • „besonderen“, „gezielten“ Wohnberechtigungsscheinen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen Erwerbsbeteiligung Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum)
Erwerbslose 23.310 Euro
3 (Ehepaar mit 1 Kind) Angestellte/Arbeiter 29.370 Euro
Beamte 29.370 Euro
4 (Ehepaar mit 2 Kindern) Angestellte/Arbeiter 35.430 Euro

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Kinderzuschlag?

Um Kinderzuschlag zu erhalten, gibt es eine untere Grenze, die sogenannte Mindest-Einkommensgrenze. So viel gilt es also mindestens zu verdienen. Die Grenze liegt bei Alleinerziehenden bei 600 Euro und bei Elternpaaren beito.

Wem steht Wohngeld zu?

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld Anspruch haben.

Wer hat Anspruch auf Mietbeihilfe?

Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Wer hat Anspruch auf lastenzuschuss?

Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben: Mieter und Untermieter. Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung. Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten (Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht) Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen bewohnen.

Wann bekommt man einen lastenzuschuss?

Der Lastenzuschuss wird zunächst für zwölf Monate gezahlt. Allerdings kann jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden, sodass der Lastenzuschuss auch für längere Zeiträume gezahlt wird. Den Lastenzuschuss bekommt man allerdings nur, wenn ein entsprechender Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt wird.

Kann man Wohngeld auch für Eigentum beantragen?

Viele Eigentümer wissen gar nicht, dass sie Wohngeld beantragen können. Die meisten gehen davon aus, dass der Verkauf die einzige Option ist. Dabei kann durchaus Wohngeld beantragt werden. Sie müssen in ihrem Eigentum wohnen und auch die Kosten hierfür selbst tragen.

Welche Unterlagen für lastenzuschuss?

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie weiterhin folgende Bescheide/Nachweise: Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen, Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bescheid über Eigenheimzulage.

Kann man Wohngeld auch rückwirkend beantragen?

Rückwirkend wird das Geld nur für den Monat gezahlt, in dem Sie das Wohngeld beantragt haben. Geht der Antrag also bis zum 31. ein, gilt er rückwirkend für den ganzen Monat. Wird eine dieser Sozialleistungen zurückgefördert, können Sie das Wohngeld ebenfalls rückwirkend ab diesem Monat beantragen.

Ist Wohngeld gleich wie Sozialhilfe?

Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. …

Was ist mietbeihilfe?

Bei einer kleinen Pension können Sie finanzielle Unterstützung in Form von Mietbeihilfe beantragen. Die Mietbeihilfe wird dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen (Mindeststandard) unterschritten wird.

Wann kann man mietbeihilfe beantragen?

Erfüllt man das Mindesteinkommen, kann man Wohngeld beantragen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die kompletten Wohnkosten zu decken. Besteht ein Anspruch, zahlt die Wohngeldstelle einen Zuschuss zu den Mietkosten bzw. einen Lastenzuschuss zu den Kosten einer angemessenen, selbstgenutzten Wohnimmobilie.

Wann bekomme ich einen Mietzuschuss?

Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn die Wohnbauförderung für die Errichtung oder Sanierung des Gebäudes nach 1993 beantragt wurde. In diesem Fall wird dann nochmals unterschieden: Wohnzuschuss: bei einem Nutzungsvertrag (z. Bsp.: Miet- oder Kaufvertrag) bis 30.

Wie wird der mietzuschuss berechnet?

Für die Berechnung des Wohngeldes ist das monatliche Gesamteinkommen, also die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhaltspflichten aller für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu berechnen.

Wird wohnbeihilfe nachgezahlt?

Zu Unrecht empfangene Wohnbeihilfen müssen rückerstattet werden. Sie werden jedoch in jedem Fall von einer neu gewährten Beihilfe einbehalten.

Kann man wohnbeihilfe online beantragen?

Für die Wohnbeihilfe ist die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in den Bezirken 1 bis 15 wohnen, können Sie den Termin hier online reservieren. Wenn Sie in den Bezirken 16 bis 23 wohnen, können Sie den Termin hier online reservieren.

Ist wohnbeihilfe eine Sozialleistung?

Die Wohnbeihilfe ist eine Sozialleistung des Landes Vorarlberg für Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie federt finanzielle Härtefälle ab.

Was braucht man alles für die wohnbeihilfe?

Benötigte Formulare:

  • Ansuchen um Gewährung einer Wohnbeihilfe (Formular)
  • Anweisung Wohnbeihilfe – Bekanntgabe der Bankverbindung (Formular)
  • Erklärung über allfällige sonstige Einkünfte (Formular)
  • Bestätigung Ausstattungskategorie (Formular)
  • ​Mitteilungsblatt Vermieter (Formular)
  • Erweiterte Wohnbeihilfe (Infofolder)
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