Wie lange dauert es eine Marke einzutragen?
Das Eintragungsverfahren eines Zeichens als Marke dauert – von der Einreichung des Antrags beim Markenamt bis zur schlussendlichen Eintragung der Marke ins Register – im Regelfall circa 7 bis 8 Monate, kann jedoch gegen eine zusätzliche Gebühr beschleunigt werden.
Wie lange dauert Markenanmeldung DPMA?
Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitung rechnen. In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen. Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu.
Wie lange dauert der Widerspruch gegen die Markenanmeldung?
Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke, können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Die Gebühren für die Markenanmeldung erhalten Sie nicht zurück.
Welche Gebühren sind bei der Markenanmeldung für eine Marke enthalten?
Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.
Was muss man bei der Wiedergabe der Marke beachten?
Wiedergabe der Marke: Sie müssen bei der Markenanmeldung die Marke genau in der Form an das DPMA übermitteln, wie diese später verwendet werden soll. Dies umfasst auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wie muss eine Marke in Deutschland angemeldet werden?
Soll eine Marke in Deutschland angemeldet werden, müssen eine Reihe von Unterlagen beim DPMA eingereicht werden. Welche das sind, können Sie unter dem folgendem Link nachschauen. Da es sich um ein streng formalisiertes Verfahren handelt, muss die Anmeldung fehlerfrei erfolgen, da das DPMA ansonsten keine Eintragung der Marke durchführen wird.