FAQ

Wie lange dauert Rechtsvorschlag?

Wie lange dauert Rechtsvorschlag?

Nach Erhalt des Zahlungsbefehls hat der Schuldner 10 Tage Zeit Rechtsvorschlag zu erheben. Damit bestreitet er das Vorhandensein der Schuld. Sollte dies der Fall sein, muss der Gläubiger das Betreibungsverfahren mittels Rechtsöffnungsbegehren weiterführen und belegen, dass die Forderung tatsächlich besteht.

Wann verjährt ein Rechtsvorschlag?

Für die Forderungen, die im Betreibungsverfahren nicht gedeckt werden können, stellt das Betreibungsamt dem Gläubiger einen Verlustschein aus. Die darin verurkundete Forderung verjährt nach 20 Jahren.

Wo muss das Rechtsöffnungsbegehren eingereicht werden?

Rechtsöffnungsgesuch ist beim Gericht am Betreibungsort zu stellen, und zwar auch dann, wenn die Betreibung nicht am gesetzmässigen Betreibungsort angehoben wurde, der Schuldner aber darauf verzichtet hat, den Zahlungsbefehl wegen örtlicher Unzuständigkeit mit SchKG-Beschwerde anzufechten.

Was bewirkt der Rechtsvorschlag?

Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung. Der Schuldner kann auch nur einen Teil der Forderung bestreiten. Eine Begründung für den Rechtsvorschlag ist nur anzumerken, wenn der Schuldner die Einrede, seit Konkurs zu keinem neuen Vermögen gekommen zu sein, geltend machen will (Art. 265 und 265a SchKG).

Wie lange hat der Gläubiger Zeit den Rechtsvorschlag zu beseitigen?

Dieses Begehren können Sie frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr seit der Zustellung des Zahlungsbefehls einreichen. Die Frist steht zwischen Einleitung und Erledigung des Rechtsvorschlags still. Verlieren Sie als Gläubiger und lehnt das Gericht die Rechtsöffnung ab, können Sie eine Anerkennungsklage einreichen.

Was ist eine Rechtsöffnung?

Rechtsöffnung stellt die gerichtliche Beseitigung der Sperrwirkung des Rechtsvorschlags dar. Der Rechtsvorschlag kann entweder in einem ordentlichen Zivilprozess oder im sog. Rechtsöffnungsverfahren beseitigt werden (Art. 79 ff.

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