Wie lange droht ein gewerbsmäßiger Drogenhandel?
Bei einem Handel mit größeren, also „nicht geringen“ Mengen, droht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG), in minder schweren eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. 3. Gewerbsmäßiger Drogenhandel
Was regelt das drogenstrafrecht?
Maßgeblich für das Drogenstrafrecht ist vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches Verstöße in Zusammenhang mit Drogen in eigenen Straftatbeständen regelt. Wenn man von Betäubungsmitteln redet, werden diese gewöhnlich häufiger als „Drogen“ und „Rauschgifte“ bezeichnet.
Was ist der Grundtatbestand des Drogenhandels?
Der Grundtatbestand des Drogenhandels stellt unter anderem denjenigen unter Strafe, der mit Drogen „Handel betreibt“ oder Drogen – ohne Handel zu treiben – „einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt“ (§ 29 Abs.
Was ist der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe?
Der Strafrahmen liegt bei mindestens Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt das Gericht die Strafe im konkreten Fall unter Gesamtwürdigung aller Umstände. Wichtig: Der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gilt nur für den einfachsten Verstoß nach § 29 I BtMG.
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Warum ist der drogenabhängige unvermeidbar?
Der Drogenabhängige wird am Ende dankbar dafür sein und um den Abhängigen von der Droge weg zu bekommen, ist dieser Schritt unvermeidbar.
Was kann man mit Drogenabhängigen lernen?
In vielen Sitzungen mit Drogenabhängigen lernt man viel über ihre persönlichen Verhältnisse und Schwierigkeiten, die sie zu überwinden haben. Diese Tatsache kann einem dabei helfen sich nicht mehr so alleine zu fühlen und gibt einem auch die Gewissheit, dass es anderen noch viel schlimmer geht, was eine beruhigende Wirkung hat.