Wie lange Druck nach Zahnimplantat?
Etwa eine bis maximal zwei Wochen lang muss nach der Operation mit leichten bis mittelstarken Schmerzen gerechnet werden. Diese sind mit handelsüblichen, nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln jedoch gut behandelbar. „Rund 90 Prozent der Patienten sind nach maximal einer Woche schmerzfrei“, sagt Prof.
Wie lange leichte Schmerzen nach Implantat?
Ein bis zwei Tage nach der Implantation können leichte Beschwerden auftreten. Sie werden in diesem Intervall mit entsprechender Schmerzmedikation behandelt. Außerdem ist regelmäßiges Kühlen wichtig, um übermäßigen Schwellungen entgegenzuwirken und auch durch die Kälte den Schmerz zu lindern.
Wie lange dauert die OP für Zahnimplantate?
Zahnlücke schließen So läuft die OP für ein Zahnimplantat ab. Es dauert etwa 20 Minuten, um ein Zahnimplantat im Kieferknochen zu verankern. Der eigentlichen OP gehen aber einige Schritte voraus. Wie der Ablauf ist und was es nach der OP zu beachten gilt. Zahnimplantate sind heutzutage in vielen Fällen die Wunschlösung,…
Was ist für eine Zahnimplantat-Behandlung wichtig?
Eine genaue Planung der Behandlung mit entsprechender Aufklärung, Diagnostik und Nachsorge ist für eine erfolgreiche Zahnimplantat-Behandlung wichtig. Das Einbringen der Zahnimplantate sollte ausschließlich von einem spezialisierten und zertifizierten Zahnarzt durchgeführt werden. Oft werben Zahnärzte mit der Bezeichnung „Implantologe“.
Wie lange dauert das Implantat nach der OP?
Am dritten sowie zehnten Tag nach der OP finden Kontrolluntersuchungen statt, um den Heilungsprozess zu überprüfen und die Fäden zu ziehen. Bis das Implantat stabil mit dem Knochengewebe verwachsen ist, dauert es zwei bis vier Monate im Unterkiefer und vier bis sechs Monate im Oberkiefer.
Ist das Einbringen der Zahnimplantate gesetzlich geschützt?
Das Einbringen der Zahnimplantate sollte ausschließlich von einem spezialisierten und zertifizierten Zahnarzt durchgeführt werden. Allerdings ist die Bezeichnung „Implantologe“ keine Berufs-oder Facharztbezeichnung und damit standesrechtlich nicht geschützt.