Wie lange gilt ein Vollmacht?
Eine Vollmacht ist – wenn nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie gilt also weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Kann eine Vollmacht verjähren?
Hier stellt sich auch immer wieder die Frage, wann solche Ansprüche gegen den Bevollmächtigten / die Bevollmächtigte verjähren. Grundsätzlich verjähren zunächst einmal Ansprüche drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in welchem die Ansprüche entstanden sind.
Ist die Vollmacht dauerhaft gültig?
Ratsam ist es allerdings ebenso, die Vollmacht nicht dauerhaft gültig sein zu lassen. Hierzu können Sie ein festes Datum festlegen, bis zu dem die Vollmacht gültig sein soll. Es reicht aber auch aus, wenn Sie eine Formulierung wie „gültig bis auf Widerruf “ nutzen. Auch dann ist die Vollmacht nur so lange gültig, wie Sie es erlauben.
Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?
Die Vollmacht kann schriftlich als Dokument, mündlich oder durch schlüssiges Handeln (d. h. stillschweigend) erteilt werden. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, da durch sie ein Nachweis besteht. In einigen Bereichen schreibt das Gesetz sogar vor, dass ein Notar die schriftliche Bevollmächtigung beglaubigt, z. B. bei Grundstücksgeschäften.
Was ist die Vollmacht des BGB?
Zivilrecht | BGB Allgemeiner Teil | Vollmacht. Als Vollmacht wird eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht bezeichnet. Die Vollmacht betrifft dabei die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen. Voraussetzung der Vollmacht ist eine Vollmachtserteilung.
Was ist die Unterschiede zwischen Vollmacht und Außenvollmacht?
Bei allen Vollmachten wird grundsätzlich zwischen Innenvollmacht und Außenvollmacht unterschieden. Eine Innenvollmacht liegt vor, wenn die Vollmacht direkt gegenüber dem Bevollmächtigten ausgesprochen wird. Wird die Bevollmächtigung hingegen gegenüber dem Vertragspartner des Vollmachtgebers erklärt, spricht man von einer Außenvollmacht.