Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Wenn ein Arbeitnehmer meint, eine ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, dann muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.
Kann man sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?
Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Allerdings wird aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage dringend dazu geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Wer kann Beistand werden?
Im deutschen Zivilprozessrecht ist ein Beistand eine Person, die einer Partei in der mündlichen Verhandlung beisteht, ohne Rechtsanwalt zu sein (§ 90 ZPO). Andere Personen können vom Gericht als Beistände zugelassen werden, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht.
Wer darf das Arbeitsgericht anrufen?
Vor dem Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Jedermann (und jede Frau) kann somit – auch wenn der Streitwert 5.000 EUR übersteigt – das Arbeitsgericht eigenständig anrufen, ohne dass ein Rechtsanwalt mitwirken muss.
Kann man einfach zum Arbeitsgericht gehen?
Arbeitsgericht ist ziemlich einfach, in I. Instanz ist keine Anwaltszwang. Bei Vergleich falle egal welche Instanz es ist, kein Gerichtskosten an. Also am besten zu den Arbeitsgericht in Deine Wohnort zu Rechtspfleger gehen die Unterlagen mitbringen und die Klage zur Niederschrift geben.
Wer kann beim Arbeitsgericht Klage einreichen?
Ein Klageverfahren wird durch die Einreichung einer Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingeleitet. Die Klage selbst kann durch Jedermann gefertigt werden. In der Regel erfolgt diese jedoch durch einen Rechtsanwalt/Rechtssekretär oder durch Protokollierung bei der Rechtsantragsstelle.
Welche Verfahren gibt es beim Arbeitsgericht?
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellt das Arbeitsgerichtsgesetz zwei verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung, das Urteilsverfahren und das Beschlussverfahren. Das Urteilsverfahren findet – vereinfacht gesagt – in allen Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis Anwendung.