Wie lange hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht in diesen Fällen ab der fünften Woche der vereinbarten Arbeitsaufnahme.
Welche Voraussetzung muss für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegeben sein?
3. Voraussetzung. Entgeltfortzahlung erhalten alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, die ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von 4 Wochen vorweisen können.
Was zählt zur Beschäftigungszeit TVöD?
Beschäftigungszeit ist gemäß § 34 Abs. 3 S. 1 TVöD „die bei demselben Arbeitgeber im Ar- beitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist“. „Derselbe Arbeitgeber“ ist die (juristi- sche) Person, die als Arbeitgeber den Ar- beitsvertrag abgeschlossen hat.
Was ist die Zeit der Unterbrechung als Beschäftigungszeit?
Die Zeit der Unterbrechung als solche zählt grundsätzlich nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD (näher unten).
Wann entstand ein Abfertigungsanspruch?
Bisher entstand erst nach 3 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen ein Abfertigungsanspruch, jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Bei der Abfertigung Neu besteht dieser Anspruch bereits ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses.
Was ist das neue Abfertigungsrecht für Arbeitnehmer?
Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer, die ab 01.01.2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf Abfertigung. Die Auszahlung der Abfertigung ist jedoch abhängig von der Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Seit 01.01.2008 gilt die Abfertigung neu auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für…
Wie kann ich einen Antrag zur Beschäftigung als Fachkraft stellen?
Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes. Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.