FAQ

Wie lange ist das Renteneintrittsalter von 67 Jahren?

Wie lange ist das Renteneintrittsalter von 67 Jahren?

die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben. Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter für die Jahrgänge 1953 bis 1963?

Vor 1953 Geborene bereits mit 63 Jahren. Um Zwei-Monats-Stufen erhöht sich das Rentenalter für die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Jahrgänge ab 1964 können sich ohne Abschläge erst mit 65 auf die Rente freuen. Renteneintrittsalter berechnen: Besonders langjährige Versicherte!

Wann wird der reguläre Rentenbeginn angehoben?

Den der reguläre Rentenbeginn wurde bereits auf 67 Jahre angehoben und schon wird die „Rente mit 70“ diskutiert. Die tatsächliche Gegebenheit sieht anders aus: Laut der Deutschen Rentenversicherung gehen über 50 Prozent der Versicherten als Frührentner in den Ruhestand.

Wie langjährig muss man die Rente beziehen?

Besonders langjährig Versicherte. Wer vor der Regelalterszeit mit 67 Jahren die Rente beziehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Seit 2012 hat sich das geändert: Versicherte die eine Beitragszeit von 45 Jahren belegen, können auch ohne Abschläge vorzeitig in die Rente starten.

Was ist der Rentenbeginn im deutschen Rentensystem?

Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt.

Was können sie mit dem Rentenbeginn-Rechner berechnen?

Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.

Wer hat Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 67 Jahren?

Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 Jahren Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflicht­versicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger.

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