Wie lange ist die Aufbewahrung bei Rechnungen möglich?
Auch bei den Rechnungen, die der Unternehmer erhält, sind die gleichen Aufbewahrungsfristen zu finden. Sie haben für die steuerrechtlichen Gegebenheiten identisch hohe Auswirkungen und müssen daher ebenso 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Verlängerung der Aufbewahrungspflichten bei Rechnungen möglich!
Was sind die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen verpflichtet?
Auch diejenigen, die als Kleinunternehmer oder als Selbstständiger agieren, sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, dass sie die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen genauestens einhalten. Laut Gesetz heißt es, dass jeder die Aufbewahrungsfristen einhalten muss, der zur Buchführung und auch zur Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet ist.
Was sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen?
Spezielle Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen Die allgemeine Verjährungsfrist ist im BGB mit 3 Jahren festgelegt. Sie können also Ihre zivilrechtlichen Ansprüche innerhalb dieser Zeit auch nach Ablauf der Versicherung geltend machen.
Ist die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen elektronisch gespeichert?
Die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen sieht aber auch vor, dass die Rechnungen elektronisch gespeichert werden können. Paragraf 14b des Umsatzsteuergesetzes besagt, dass ein Doppel der Rechnung immer parat sein muss. Unter diesem angesprochenen Doppel ist also auch eine Kopie zu verstehen, die elektronisch gespeichert werden kann.
Welche Voraussetzungen sind für die Bewährung von Strafen ausschlaggebend?
Das Strafrecht gibt zahlreiche Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen, damit die Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt von einem Gericht bestimmt werden kann. Zuvorderst zählt hier die Höhe der im Einzelfall festgesetzten Strafe. Darüber hinaus sind jedoch auch die Beurteilung der Tat und des Täters selbst ausschlaggebend.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Aufbewahrung von Rechnungen?
Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen erstellten und empfangenen Rechnungen, Mahnungen, Lieferscheine und Bilanzen eine bestimmte Zeit lang aufzubewahren. Dabei gelten je nach Art des Belegs unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrungspflicht sind Handelsgesetzbuch (HGB)