Wie lange ist die berufungsfrist?
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Was kann man gegen ein Fehlurteil machen?
Welche Rechtsmittel stehen dem Verurteilten zur Verfügung?
- Berufung gegen erstinstanzliche Verurteilungen.
- Revision.
- Beschwerde (§ 304 – 311a)
- Einspruch gegen einen Strafbefehl.
- Wideraufnahmeverfahren.
Kann berufungsfrist verlängert werden?
(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt.
Was kommt nach der Berufung?
Wenn Berufung eingelegt ist, findet der Strafprozess nicht mehr vor dem Amtsgericht sondern vor dem zuständigen Landgericht statt. Es kommt dort formal zur Wiederholung dessen, was bereits am Amtsgericht stattgefunden hat, nämlich zur Beweisaufnahme. Nochmals werden Zeugen, ggf.
Wie kann man gegen einen Richter vorgehen?
Wenn sich die gegen einen Richter erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Kernbereich richterlicher Tätigkeit bezieht, kann der Dienstvorgesetzte daher in aller Regel lediglich darauf hinweisen, dass er wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit nicht befugt ist, dem Anliegen zu ent- …
Welche Möglichkeiten der Nachprüfung eines Urteils sieht unser Recht vor?
Soll nun gegen ein Urteil der ersten Instanz, z.B. am Amtsgericht, vorgegangen werden, geschieht dies üblicherweise über die Berufung, die dann den Prozess in der zweiten Instanz, am Landgericht, neu aufrollen lässt. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Revision. Dafür ist dann das Oberlandesgericht zuständig.