Wie lange ist die Frist um ein Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagung hat binnen 6 Wochen zu erfolgen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Achtung: Nur wenn der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat, erhalten Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, das dann die Frist in Gang setzt.
Was passiert wenn Erbe nicht ausgeschlagen wird?
Für den Fall, dass Du die Erbschaft nicht ausgeschlagen hast, sich aber später herausstellt, dass das Erbe überschuldet ist, musst Du die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen (§ 1980 BGB). Das ist dann die letzte Rettung vor den Schulden. Das Verfahren kostet Gerichtsgebühren und ist eher aufwendig.
Kann man das Erbe noch nachträglich aus?
Das Erbe kann grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Nach Ablauf der Frist wird man Erbe mir allen Rechten und Pflichten. Allerdings kann man ein angenommenes Erbe gemäß §§ 1956, 1954, 119 BGB anfechten. Dafür muss ein Anfechtungsgrund vorliegen.
Was kostet es das Erbe auszuschlagen?
Gehen Sie zum Nachlassgericht oder Notar und denken Sie daran, dass Sie sich ausweisen müssen. Das Ausschlagen kostet Geld: Ist der Nachlass überschuldet, sind es 30 Euro. Beim Notar kommen Gebühren, Portokosten und Umsatzsteuer hinzu.
Wie lehnt man das Erbe ab?
Der Erbe muss sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz oder beim letzten Wohnsitz des Erblassers persönlich vorstellen und ausweisen, um das Erbe ausschlagen zu können. Vor Ort wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben. Schriftlich oder telefonisch lässt sich dieser Schritt nicht erledigen.
Wer zahlt die beerdigungskosten wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben?
Nach § 1968 BGB hat der Erbe Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Schlägt nur ein Erbberechtigter aus, tragen die Beerdigungskosten die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben.
Was muss ich bei einer Erbausschlagung mitbringen?
Wollen Sie eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar erklären, müssen Sie lediglich Ihre Ausweispapiere mit sich führen. Ebenfalls sinnvoll ist die Vorlage der Sterbeurkunde des Erblassers.