Wie lange ist die visafreie Einreise berechtigt?
Angehörige jener Staaten, für die mittels EU – Verordnung die Visapflicht aufgehoben wurde, sind zur visafreien Einreise berechtigt, sofern sie sich maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Österreich aufhalten und keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Wie sollte das Visum erteilt worden sein?
Das Visum sollte allerdings von einer Vertretung des Landes erteilt worden sein, in dem das Hauptreiseziel liegt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Ich plane eine Flugreise und muss dabei auf einem deutschen Flughafen umsteigen.
Sind Staatsangehörige anderer Staaten visumpflichtig?
Fallen Staatsangehörige anderer Staaten unter die Visumpflicht, benötigen diese grundsätzlich für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum bzw. in Österreich ein Visum. Informationen, ob Sie visumpflichtig sind, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Was muss ich bei der Beantragung eines Schengen-Visums beachten?
Wenn der Antragsteller in zwei oder mehr Schengen-Länder reisen möchte, wird dringend empfohlen, den Antrag bei der Botschaft/dem Konsulat des Landes zu stellen, in dem er die meiste Zeit der Reise verbringen möchte. Dies wird als Hauptreiseland bezeichnet. Welche Schritte muss ich bei der Beantragung eines Schengen-Visums beachten?
Wie muss man ein Visum zur Reise in einen Schengenstaat beantragen?
Wenn eine Person ein Visum zur Reise in einen Schengen-Mitgliedsstaat beantragen möchte, so muss sie dies nach Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen persönlich tun, und in erster Linie, je nach Vorschriften und Bestimmungen, vorher einen Termin ausmachen.
Kann man mit einem Schengen-Visum Arbeiten?
Gut zu wissen: Nur mit einem Langzeitvisum (auch nationales Visum genannt) sind Sie berechtigt zu arbeiten. Mit einem Schengen-Visum für Kurzzeitaufenthalte bis 90 Tage in 180 Tage dürfen Sie keiner Arbeit nachgehen!