Wie lange ist die Zuschlagsfrist?
Für die Vergabe von Bauleistungen sieht § 10 VOB/A, selbst bei Dringlichkeit, eine Angebotsfrist von mindestens 10 Kalendertagen, für die Zuschlagsfrist höchstens 30 Kalendertagen vor. Eine längere Zuschlagsfrist ist nur in begründeten Fällen möglich.
Wann beginnt Bindefrist?
Die Bindefrist beginnt erst mit dem Ende der Angebotsfrist. Für Ausschreibungen von Bauleistungen gibt es konkrete Vorgaben für die Dauer der Bindefrist. Für Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A-EU (Bauleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes) beträgt die Bindefrist in der Regel 60 Kalendertage.
Was bedeutet Ende der Zuschlagsfrist?
Die Zuschlagsfrist bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer der Auftraggeber die Zuschlagserteilung anstrebt (§ 18 Abs. 1 VOB/A). Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin und endet mit dem Ablauf der Bindefrist.
Was ist die Bindefrist?
Die Bindefrist eines Angebots bestimmt den Zeitraum, in dem ein Bieter an sein Angebot zivilrechtlich gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern kann. Diese Frist muss unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit zur Prüfung und Wertung der Angebote angemessen sein.
Was ist eine Bindefrist Versicherung?
Die Bindefrist der Versicherung kommt auch bei Lebensversicherungen zum Einsatz und bezeichnet eine Zeitspanne, während der ein Versicherungsnehmer an einen Versicherungsantrag gebunden ist, damit dem Unternehmen genügend Zeit zur Verfügung steht, den Antrag zu überprüfen.
Was bedeutet Oberschwellenbereich?
Überschreitet der geschätzte Auftragswert eines Beschaffungsvorhabens den jeweiligen Grenzwert, handelt es sich um ein Verfahren im sogenannten Oberschwellenbereich. Liegt der geschätzte Auftragswert hingegen unterhalb dieses Schwellenwertes handelt es sich um ein Verfahren im sogenannten Unterschwellenbereich.