Wie lange ist ein Architekt haftbar?
Gewährleistungshaftung des Architekten: 10 Jahre nach Baufertigstellung (s. aber unter Weiteres) Die i. d. R. 5-jährige Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Architekten beginnt mit der Abnahme des Architektenwerks.
Was ist ein Planungsmangel?
Ein Planungsfehler liegt danach allgemein dann vor, wenn die Planung des Architekten nicht mehr sachgerecht ist, weil sie die nach dem Vertrag oder der gewöhnlichen Verwendung vorausgesetzte Beschaffenheit oder die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorweisen kann.
Ist ein Planungsfehler ein Mangel?
Es kommt durchaus vor, dass der Bau mangelhaft ist, weil schon die Planung nicht stimmte. Baumängel durch Planungsfehler kommen deutlich seltener vor als gedacht, trotzdem stellt sich im Vorhinein oft die Frage, wer denn dafür aufkommt, wenn es dann doch passieren sollte.
Wer bezahlt Planungsfehler?
Planungsfehler führt zum Baumangel: Wer trägt die Kosten für die Nachbesserung? Planungsfehler führen schnell zu Mängeln im Bauwerk. Zur Beseitigung der Baumängel braucht es meist einer Änderung der ursprünglichen Planung. Wer dafür die Kosten tragen muss, hat das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.
Welche Schadensersatzansprüche wird der Architekt verurteilt?
Entscheidung des Gerichts: Der Architekt wird zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 135.000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Außerdem ist er verpflichtet, dem Bauherrn eventuelle weitere Schäden zu ersetzen. Die Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten sind trotz des erheblichen Zeitablaufs nicht verjährt.
Welche Besonderheiten gelten für angestellte Architekten?
Besonderheiten gelten u.U. für Architekten als freie Mitarbeiter oder als Mitglieder einer Architektengemeinschaft, die nach außen gemeinsam auftritt (Architekten-GbR). Angestellte Architekten haften für Vertragsverletzungen grds. nicht direkt gegenüber dem Bauherrn; in Betracht kommt allenfalls eine deliktische Haftung (vgl. o.).
Welche Schadensersatzansprüche sind gegen den Architekten verjährt?
Der Architekt wird zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 135.000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Außerdem ist er verpflichtet, dem Bauherrn eventuelle weitere Schäden zu ersetzen. Die Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten sind trotz des erheblichen Zeitablaufs nicht verjährt.
Was ist eine Haftpflicht für Architekten?
Auch Angestellte und verbeamtete Architekten, die in Nebentätigkeit selbstständig als Architekt, Planer oder Ingenieur arbeiten, benötigen für diese Fälle eine Haftpflicht. Reicht der Architekt Unterlagen für ein Bauprojekt ein, kann die Kammer auch die Vorlage der Police zur Prüfung verlangen.