Wie lange ist eine Vollmacht gültig?
Eine Vollmacht ist – wenn nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie gilt also weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Ist die Vollmacht dauerhaft gültig?
Ratsam ist es allerdings ebenso, die Vollmacht nicht dauerhaft gültig sein zu lassen. Hierzu können Sie ein festes Datum festlegen, bis zu dem die Vollmacht gültig sein soll. Es reicht aber auch aus, wenn Sie eine Formulierung wie „gültig bis auf Widerruf “ nutzen. Auch dann ist die Vollmacht nur so lange gültig, wie Sie es erlauben.
Ist eine wiederkehrende Vollmacht möglich?
Auch eine wiederkehrend gültige Vollmacht ist möglich. Das kann zum Beispiel dann für Sie in Frage kommen, wenn Ihr Kind an einem bestimmten Wochentag immer durch eine andere Person aus dem Kindergarten abgeholt werden kann. Eine Formulierung wie „gilt an jedem Mittwoch“ kann dann entsprechend eine Option darstellen.
Wie lange dauert die Vollmacht an einem festen Tag?
Wählen Sie die Gültigkeit daher so, wie es auch angemessen ist. Für eine Dokumentenabholung an einem festen Tag kann die Vollmacht so zum Beispiel von 8 bis 16 Uhr gültig sein.
Wie kann eine Vollmacht wirksam sein?
Theoretisch kann Ihre Vollmacht mit der Erstellung sofort gültig sein. Ebenso können Sie aber auch festlegen, ab wann Ihre Vollmacht wirksam sein soll. In Frage kommt hier ein Datum oder auch ein besonderes Ereignis. Beispielsweise ist dies bei einer Vollmacht im Krankheitsfall hilfreich.
Wie lange eine Vollmacht gültig ist, hängt davon ab, wofür Sie die Vollmacht nutzen möchten. Eine Vollmacht kann nur einen Tag gültig sein, für eine bestimmte Aufgabe oder auch für einen längeren Zeitraum. Somit besteht die Möglichkeit, die Vollmacht zeitlich an Ihre Anforderungen anzugleichen.
Ist die Vollmacht im Außenverhältnis gültig?
Sobald Sie die Vollmacht unterschrieben haben, ist sie im Außenverhältnis gültig. Das heißt, ein Bevollmächtigter kann ab sofort nach außen für Sie tätig werden. Dies wird aber meist nicht gewünscht.
Was erlaubt die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat?
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat jederzeit zurückzuziehen – das heißt zu widerrufen bzw. zu kündigen. Demnach sind Sie nicht zwingend an einen einmal ausgewählten Rechtsvertreter gebunden und können auch vor Ablauf einer etwaigen zeitlichen Befristung aus dem Vertragsverhältnis aussteigen.