Wie lange ist Garantie auf Reparaturen?
Paragraf 634 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht bei Mängelansprüchen eine grundsätzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. „Diese gilt auch, wenn der Kunde in diesem Zeitraum den Mangel nicht erkennt“, sagt der Verbandsjurist.
Hat man Garantie nach Reparatur?
Eine Reparatur hat keine Auswirkungen auf die Garantie. Wichtig ist auch, dass es vor allem zu keiner Verlängerung der Garantiezeit kommt, wenn eine Reparatur stattgefunden hat.
Wird die Gewährleistung bei Reparatur verlängert?
Verlängerung bei Reparatur und Umtausch Die Zeit, in der ein Gerät in Reparatur ist, zählt nicht zur Gewährleistungsfrist zählt. So schreibt es das Gewährleistungsrecht vor. Wenn er das Gerät zurück erhält, hat er noch 20 Monate Anspruch auf eine erneute Gewährleistung – und nicht nur 19 Monate.
Wie lange kann man Reparatur reklamieren?
Sie können von der Werkstatt die kostenlose Nachbesserung des Mangels verlangen. Dazu müssen Sie sie ausdrücklich zur Nachbesserung auffordern und dafür eine Frist setzen. Die Frist muss angemessen lang sein, d.h. in etwa zwei Wochen.
Wie lange darf eine Reklamation bearbeitet werden?
Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie mit dem Verkäufer immer eine Frist vereinbaren, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen.
Was ist eine Garantie Reparatur?
Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich klar geregelt: Will ein Kunde eine defektes Produkt innerhalb von zwei Jahren umtauschen oder reparieren lassen, muss der Verkäufer dies organisieren und bezahlen. Das gilt auch bei Ware, die reduziert oder im Sonderangebot ist.
Wie lange Garantie auf Handy Reparatur?
Die Gewährleistung ist bei Neuwaren 24 Monate gültig, bei Gebrauchtwaren nur zwölf Monate. Während dieser Zeit ist der Verkäufer gesetzlich daran gebunden (unter anderem durch Artikel § 439 und § 476 des BGB), Mängel und Defekte, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden, waren zu beheben.