Wie lange ist man im Gesamtbetriebsrat?
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre (§ 21 Satz 1 BetrVG). Wird in einem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gewählt, beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Wie bildet sich ein Gesamtbetriebsrat?
Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Er wird aus entsandten Mitgliedern der Betriebsräte gebildet. Entsendet ein Betriebsrat mehrere Mitglieder, so wird das Stimmendepot anteilig aufgeteilt. Jedes Mitglied im Gesamtbetriebsrat kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben.
Wie oft muss der Gesamtbetriebsrat Tagen?
Nach § 53 Abs. 1 BetrVG hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der einzelnen Betriebsräte mindestens einmal im Kalenderjahr zu einer Versammlung einzuberufen.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit von acht Jahren beginnt mit dem Tag des Amtsantritts und endet nach acht Kalenderjahren mit Ablauf des Tages, der einen Tag vor dem Amtsantritt liegt.
Wann ist ein Konzernbetriebsrat zu gründen?
Voraussetzung um einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu gründen ist einerseits, dass es sich um einen Konzern handelt. Zum Zweiten müssen der Gründung so viele Gesamtbetriebsräte zustimmen, dass mindestens 50 Prozent aller Arbeitnehmer des Konzerns durch die Gesamtbetriebsräte vertreten werden (§ 54 Abs. 1 BetrVG).
Wer wählt Gesamtbetriebsrat?
Der Gesamtbetriebsrat wird im Gegensatz zum Betriebsrat nicht durch die Wahlberechtigten Arbeitnehmer gewählt. In den Gesamtbetriebsrat entsenden die Betriebsratsgremien mit bis zu 3 Mitgliedern jeweils eines ihrer Mitglieder, Betriebsräte mit mehr als 3 Mitgliedern entsenden 2 Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat.
Für wen ist der BR zuständig?
Der Betriebsrat ist Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs und hat sich für deren Interessen einzusetzen. Der Betriebsrat ist deshalb grundsätzlich für alle Arbeitnehmer „zuständig“. Dazu zählen (vgl. § 5 Abs.