Wie lange kann die Polizei dich festhalten?

Wie lange kann die Polizei dich festhalten?

– Die Höchstdauer beträgt 48 Stunden (“bis spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, …”). Sie gilt für Freiheitsentziehungen, die von der Polizei eingeleitet wurden und für solche, denen eine richterliche Entscheidung zugrunde liegt. In Ausnahmefällen darf die Dauer bis zu 4 Tagen betragen.

Wie ist die Polizei angeordnet?

Die Polizei hat also einen gewissen Spielraum. Vielfach angeordnet werden: die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale (z.B. Narben, Tätowierungen) Nicht erlaubt sind körperliche Untersuchungen (z.B. Entnahme einer Blutprobe, Röntgenaufnahme). Letztere sind nur nach § 81a StPO zulässig, sie unterliegen einem Richtervorbehalt.

Ist die Polizei Interesse an personenbezogenen Daten?

Wegen solcher Fragen könnte die Polizei Interesse an Daten haben, die auf Smartphones von Beteiligten, Beobachtern oder nur zufällig vorbeigehenden Passanten gespeichert sind. Doch so einfach darf die Polizei nicht das Handy oder Smartphone beschlagnahmen und die persönlichen Daten der Nutzer einsehen.

Kann die Polizei den Hausschlüssel beschlagnahmen?

Der Polizei ist es weiterhin möglich, den Hausschlüssel zu beschlagnahmen, um so zu verhindern, dass die betreffende Person ohne weiteres die Wohnung wieder betreten kann. Letztlich ist es auch möglich, die Person in Gewahrsam zu nehmen. Ein Platzverweis kann nicht auf unbestimmte Dauer erteilt werden und somit erst recht nicht für immer.

Warum dürfen Polizisten ihre Mobiltelefone nicht einkassieren?

Ohne Einverständnis der Besitzer dürfen Polizisten deren Mobiltelefone nicht einfach einkassieren. Wenn die betroffene Person sich weigert, das Gerät freiwillig herauszurücken, dürfen Polizisten ein Handy oder Smartphone nur dann zwangsweise sicherstellen, wenn sie dafür einen richterlichen Beschluss haben oder wenn Gefahr im Verzug droht.

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