Wie lange kann ein Ehepartner fur die Pflege eines Kindes verlangen?

Wie lange kann ein Ehepartner für die Pflege eines Kindes verlangen?

Das Gesetz besagt, dass ein Ehepartner für die Pflege eines Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen kann. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass ab dem Kindesalter von 3 Jahren keine persönliche Betreuung mehr notwendig ist und der betreuende Elternteil sich wieder um den Lebensunterhalt kümmern kann.

Wie verändert sich eine Eheschließung zwischen zwei Personen?

Eine Eheschließung zwischen zwei, in manchen Kulturen auch zwischen mehreren Personen verändert ihre bisherige Beziehung zueinander grundlegend, sie nimmt eine offizielle, institutionalisierte und verbindliche Form an, mit neuen Rechten und Pflichten für die Partner.

Was ist eine Ehegatte?

Ehegatte: männlicher Partner in einer Ehe; formal, zum Beispiel in der Rechtsprechung: einer der beiden Ehepartner Ehegespons: veraltet, scherzhaft: der Ehemann, der Bräutigam; veraltet, scherzhaft: die Ehegattin, die Braut Gespons (veraltet): veraltet, scherzhaft: Ehepartner (bereits verheiratet oder vor der Heirat) Göttergatte (spöttisch) (ugs.)

Was ist die Grundvoraussetzung einer Ehescheidung?

Nach dem 1976 eingeführten Zerrüttungsprinzip ist dies die Grundvoraussetzung für eine Ehescheidung. Nach § 1566 BGB müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung der Ehe beantragen können.

Wie scheidet der Ehegatte aus dem Mietvertrag aus?

Nach der Scheidung scheidet derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, auch aus dem Mietvertrag aus. Das führt dazu, dass nur noch der in der Wohnung lebende Ehegatte Mieter ist.

Was hat ein Ehepartner im Trennungsjahr zu dulden?

Grundsätzlich hat ein Ehepartner es im Trennungsjahr zu dulden, wenn der andere Teil trotz Trennung nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will: er kann lediglich verlangen, dass ihm ein Teil zur alleinigen Benutzung überlassen wird, wenn die Wohnung entsprechend groß ist.

Wie kann ein Ehegatte voneinander getrennt leben?

„Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden“ ( § 1361b BGB ).

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