Wie lange kann ein Elternteil 12 Monate Elterngeld erhalten?
Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Ein Paar hat Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, die es unter sich verteilen kann. In den meisten Fällen beantragt die Mutter für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld und der Vater für die Monate 13 und 14.
Wie lange hat ein paar Anspruch auf das Elterngeld?
Ein Paar hat Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, die es unter sich verteilen kann. In den meisten Fällen beantragt die Mutter für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld und der Vater für die Monate 13 und 14. Diese bisher am häufigsten anzutreffende Konstellation des Elterngeldes wird Basiselterngeld genannt.
Wie hoch ist das Elterngeld für ein weiteres Kind?
Für Eltern, die neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind, erhalten einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro. Elterngeld wird gezahlt, wenn Eltern nicht oder höchstens 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Wann kann das Elterngeld rückwirkend gezahlt werden?
Elterngeld kann rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt werden. Die Drei-Monatsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Elterngeldantrag bei der Elterngeldbehörde eingeht. Der Elterngeldantrag muss also spätestens drei Monate nach dem Beginn des Zeitraums vorliegen, für den Elterngeld beantragt werden soll.
Welche Elternteil beteiligen sich an einem Verfahren?
Beteiligt sind in der Regel der andere Elternteil, ein Verfahrensbeistand, der Anwalt des Kindes, und das Jugendamt. Würde es sich z.B. um ein Umgangsverfahren handeln und es bestünde eine Umgangspflegschaft, würde diese natürlich ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.
Wann soll der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind stattfinden?
Der Ort, an dem der Umgang eines Elternteils mit seinem Kind stattfinden soll, wird bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung vom Umgangsberechtigten bestimmt. So lange ein Elternteil den Lebensmittelpunkt stellt und Kindesunterhalt erhält, muss er davon das Kind ausstatten – auch mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung.
Kann der andere Elternteil das Kind nicht betreuen?
Wenn es für den anderen Elternteil unmöglich ist, das Kind zu betreuen, zum Beispiel weil er krank oder behindert ist. Bitte weisen Sie in solchen Fällen die medizinischen Gründe nach, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest. Es reicht nicht aus, wenn der andere Elternteil das Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht betreuen kann.
Wie kann ich die Zahlung von Elternunterhalt umgehen?
In Ausnahmefällen können Sie die Zahlung von Elternunterhalt umgehen. Bei Härtefall kann Widerspruch eingelegt werden. Für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist es irrelevant, ob Elternteil oder Kind seinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagert hat.