Wie lange kann eine Namensänderung dauern?
Von Antrag bis Änderung brauchen die deutschen Standesämter unterschiedlich lange, in der Regel zwei bis drei Monate.
Wie geht eine Namensänderung?
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind.
Wie lange dauert eine Namensänderung nach Hochzeit?
Bei dem Personalausweis ist es wichtig, dass ihr den Antrag persönlich stellt. Dies sollte unverzüglich nach der Eheschließung geschehen. Die Bearbeitungsdauer des neuen Ausweises beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen.
Wie lange dauert der Widerspruch gegen die Markenanmeldung?
Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke, können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Die Gebühren für die Markenanmeldung erhalten Sie nicht zurück.
Was muss man bei der Wiedergabe der Marke beachten?
Wiedergabe der Marke: Sie müssen bei der Markenanmeldung die Marke genau in der Form an das DPMA übermitteln, wie diese später verwendet werden soll. Dies umfasst auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Welche Gebühren sind bei der Markenanmeldung für eine Marke enthalten?
Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.
Wie hilft der Unternehmer bei der Markenanmeldung?
Er berät den Unternehmer, hilft bei der Markenrecherche und gibt eine Ersteinschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn mit der Anmeldung einer Marke ist noch nicht garantiert, dass das Markenamt die Anmeldung auch akzeptiert bzw. die Marke am Ende auch im Markenregister einträgt.