Wie lange kann ich Elternzeit verschieben?
Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Dieser gilt grundsätzlich bis das zu betreuende Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Bis zu 24 Monate dieser Zeit können jedoch auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – allerdings nicht über das Alter von acht Jahren des Kindes hinaus.
Wann muss man die Elternzeit beantragen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht beantragen. Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden. Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Kann man bereits beantragte Elternzeit verschieben?
Eine Mutter beantragte für 24 Monate Elterngeld Plus. Im 12. Lebensmonat entscheidet sie das Elterngeld Plus der Monate 1-12 in Basiselterngeld umzuwandeln.
Kann die Elternzeit verschoben werden?
Wie lange nach der Geburt eines Kindes kann man Elternzeit überhaupt in Anspruch nehmen? Maximal drei Jahre, wobei das dritte Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers bis in das 8. Lebensjahr des Kindes verschoben werden kann.
Wie müssen sie einen Antrag auf Elternzeit stellen?
Einen Antrag auf Elternzeit müssen Sie schriftlich stellen. Dennoch reicht eine E-Mail nicht aus. Auch ein Scan der Antragsunterlagen ist nicht ausreichend. Ihrem Arbeitgeber muss der Antrag auf Elternzeit im Original vorliegen und Ihre Unterschrift muss darauf zu finden sein.
Wie adressieren sie ihren Antrag auf Elternzeit?
Adressieren Sie den Antrag korrekt. Ihr Antrag auf Elternzeit muss immer Ihrem direkten Chef zugehen. Das ist mitunter der Geschäftsführer einer GmbH oder eines anderen Unternehmens. Ob es ausreichend ist, den Antrag für Elternzeit in der Personalabteilung abzugeben, kann strittig sein.
Ist eine Änderung der beantragten Elternzeit möglich?
Eine Änderung der beantragten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dieser könne aber frei entscheiden, ob er der beantragten Änderung zustimme oder diese ablehne (LAG Baden-Württemberg, Az.: 10 Sa 59/09).
Wann haben sie einen Anspruch auf Elternzeit?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.