Wie lange kann ich meiner Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Um Fehler in der Betriebskostenabrechnung zu beanstanden, ist es wichtig, dass der Mieter sich an die zwölfmonatige Widerspruchsfrist hält. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Mieter die Abrechnung erhalten hat.
Wann verjährt falsche Nebenkostenabrechnung?
Eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung unterliegt im Übrigen auch der Verjährung: Das bedeutet alle Ansprüche des Mieters oder des Vermieters aus der Nebenkostenabrechnung, wie z.B. der Berichtigungsanspruch, der Nachzahlungsanspruch oder der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens verjähren drei Jahre nach Zugang der …
Was passiert nach Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung?
Sofern der Mieter die inhaltlich fehlerhafte Betriebskostenabrechnung selber korrigieren kann, darf er bei einem daraus ergebenden Guthaben die Betriebskostenvorauszahlung kürzen und das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnen bzw. mit der Miete aufrechnen (BGH, Urteil vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 184/12).
Ist der Vermieter Eigentümer des Heizöls verpflichtet?
1.Grundsätzlich ist der Mieter Eigentümer des Heizöls, wenn er die Pflicht zur Betankung übernommen hat. Dann ist er auch für die Entfernung des Heizöls verpflichtet. ABER nach dem unten aufgeführten Urteil trifft den Mieter diese Verpflichtung nur, wenn der Vermieter kein Interesse mehr an dem Öl hat, z.b. Weil er die Heizung umstellt auf Gas.
Kann der Vermieter die Mieter auch mieten?
Er kann sie aber auch mieten. Achtung: Die Leasing oder Mietkosten kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, sofern er die Mieter nicht vorab über die geplante Anmietung unterrichtet hat und die Mehrheit der Mieter nicht widersprochen hat § 4 Abs 2 HeizkostenVO >>> HeizkostenVO (LG Berin MM 2000, 278; LG Köln WM 90,562).
Welche Verpflichtung trifft der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses?
„Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat.
Ist der Vermieter berechtigt das Heizöl zurückzulassen?
2.Nach allgemeiner Ansicht ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, von ihm angeschafftes Heizöl zurückzulassen. Dieses Heizöl muss der Vermieter übernehmen, nach herrschender Meinung zu dem Preis, den der Mieter zum Liefertermin entrichtet hat. (Hannemann/Wiegner, Wohnraummietrecht, Teil M, § 55, II.2.b.aa.).