Wie lange kann man familienversichert sein?

Wie lange kann man familienversichert sein?

Lebensjahr hinaus für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. Ohne Altersgrenze können Kinder familienversichert sein, wenn sie aufgrund einer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Um beitragsfrei familienversichert zu sein, dürfen Familienangehörige nur über ein geringes eigenes Einkommen verfügen.

Ist der Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter erforderlich?

Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung – Überbelegung ist zu vermeiden Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters – Erlaubnis erforderlich?

Welche Richtlinien gelten für Familien- und Ehegattennachzug?

Grundsätzlich finden sich alle Richtlinien zum Familien- und Ehegattennachzug in den Paragraphen 28 bis 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

Welche Voraussetzungen sind für den Nachzug von Ehegatten erforderlich?

Für den Nachzug von Ehegatten ist zudem grundsätzlich erforderlich, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen ist zu unterscheiden:

Welche Regel gibt es für familienversicherte?

Es wird dann über den Partner, oder der Partner über es, gesetzlich familienversichert. Eine besondere Regel gibt es auch für Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Diese können ohne Altersgrenze familienversichert werden.

Ist das Kind nicht mehr gesetzlich familienversichert?

Nach einer Heirat beispielsweise, kann das Kind nicht mehr über seine Eltern gesetzlich familienversichert werden. Es wird dann über den Partner, oder der Partner über es, gesetzlich familienversichert.

Wie fällt das Kind aus der Familienversicherung heraus?

Das Kind fällt aber aus der Familienversicherung heraus, sobald alle (!) der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der privat versicherte Partner ist mit dem gesetzlich Versicherten verheiratet bzw. hat eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Es handelt sich um ein leibliches Kind des privat versicherten Partners.

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