Wie lange kann man in der Psychiatrie festgehalten werden?
48 Stunden
Eine Person kann bis zu 48 Stunden in einer Psychiatrie festgehalten werden. In dieser Zeit muss dann der richterliche Unterbringungsbeschluss beantragt und erteilt werden, der dafür sorgt, dass der Patient in der Psychiatrie bleiben muss.
Wer ordnet Unterbringung nach PsychKG an?
§ 12 (Fn 6) Sachliche Zuständigkeit. Die Unterbringung wird auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst vom zuständigen Amtsgericht angeordnet.
Wie kommt jemand in die geschlossene Psychiatrie?
Der Betreuer muss beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag auf Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stellen. Wenn das Gericht dies befürwortet, kann die betreffende Person – auch gegen ihren Willen und falls nötig unter Polizeibegleitung – dorthin verbracht werden.
Wann kann man jemanden Zwangseinweisen lassen Schweiz?
Die betroffene Person leidet an einem Schwächezustand aufgrund einer psychischen Störung (dazu gehören auch Suchterkrankungen), einer geistigen Behinderung oder einer schweren Verwahrlosung. Dabei werden die Belastungen und der Schutz von Angehörigen und von Dritten berücksichtigt.
Wann kommt man in eine geschlossene Psychiatrie?
Untergebracht sind insbesondere Menschen, die mit ihrem Leben nicht mehr zurechtkommen, massive Verwahrlosungstendenzen zeigen, suizidgefährdet oder fremdgefährdend sind oder aufgrund massiven Drogen- oder Alkoholmissbrauchs ein Leben außerhalb einer geschlossenen Einrichtung nicht mehr führen können.
Wer stellt PsychKG aus?
Zuständigkeit. Meist ist das örtliche Gesundheitsamt für Hilfen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen zuständig, für die eigentliche Unterbringung das kommunale Ordnungsamt. Das gerichtliche Verfahren für freiheitsentziehende Unterbringung ist in den §§ 312 ff FamFG geregelt. Maßnahmen nach PsychKG kann jeder anregen.
Welche gesetzliche Grundlage regelt eine Einweisung in die Psychiatrie?
Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.