Wie lange kann man Rechnungen bei der GKK einreichen?

Wie lange kann man Rechnungen bei der GKK einreichen?

Die Honorarnote mit dem Zahlungsnachweis kann innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahre) nach der Behandlung persönlich, per Post, Fax oder Online über „Meine SV“ eingereicht werden.

Wie lange Wahlarztrechnungen einreichen?

Sie haben ab Ihrem Behandlungstag (Datum der Behandlung) 42 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Kostenerstattung einzureichen.

Wann honorarnote und Rechnung?

Honorarnoten stellen für gewöhnlich Freiberufler, also zB Rechtsanwälte, Ärzte oder auch Therapeuten aus. Rechnungen stellen für gewöhnlich Gewerbetreibende, also “klassische” Firmen aus.

Wie kann man Rechnungen bei der GKK einreichen?

können Sie:

  1. persönlich in einer Kundenservicestelle abgeben. ODER.
  2. per Post einschicken an die. Österreichische Gesundheitskasse. Wahlarzthilfe. Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien.

Wie reicht man eine Rechnung bei der Krankenkasse ein?

Einreichen per Email: Die Rechnung eingescannt an den Krankenversicherer senden, in den Betreff die Versicherungsnummer und das Stichwort “Rechnung” schreiben. Diese Art der Rechnungseinreichung wird von vielen, aber nicht von allen Gesellschaften akzeptiert. Einige Versicherer verlangen noch immer Original-Belege.

Wie viel bekommt man von GKK zurück?

Die ÖGK zahlt Ihnen einen Teil der Kosten zurück, die Sie beim Wahlarzt/bei der Wahlärztin bezahlt haben. In der Regel erhalten Sie 80% des Betrages, den ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin von der ÖGK bekommen hätte. Bitte beachten: Sie erhalten 80% des Vertragstarifes zurück und nicht 80% der Wahlarztrechnung!

Was erstattet die ÖGK?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung in der Regel 80 % jener Kosten, die bei derselben Behandlung durch einen Vertragsarzt (bzw. sonstigen Vertragspartner) entstanden wären. Dabei ist Folgendes zu beachten: Wahlärzte und Wahltherapeuten können ihr Honorar frei festsetzen.

Wie lange kann man honorarnoten einreichen BVA?

Verjährung, Bestätigung und Erledigungsdauer. Sie können Ihre Rechnungen zur Kostenerstattung 42 Monate ab Behandlungstag einreichen.

Wie lange kann man eine Rechnung einreichen?

Die allgemeine Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres in welchem die Rechnung fällig wurde. Die Verjährungsfrist ab Rechnungslegung gibt es also nicht, es kommt immer auf die Fälligkeit der Forderung an.

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