Wie lange kann man sich künstlich befruchten lassen?
Verheiratete Paare haben – innerhalb gesetzlich festgelegter Altersgrenzen – Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung unter Kostenbeteiligung ihrer gesetzlichen Krankenkassen, wenn hinreichende Aussicht auf einen Erfolg besteht. Bei Frauen liegen die Altersgrenzen zwischen dem vollendeten 25.
Wie läuft das mit der künstlichen Befruchtung ab?
Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung, die in einem Reagenzglas durchgeführt wird („in vitro“ heißt „im Glas“). Dazu werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen. Diese werden in eine Nährlösung gegeben und mit den Samenzellen des Partners befruchtet.
Sind Kosten für künstliche Befruchtung steuerlich absetzbar?
Egal ob IUI, IVF oder ICSI, wer einen Teil der Kosten der künstlichen Befruchtung selbst tragen muss, kann die Ausgaben in seiner Steuererklärung eintragen – und zwar als außergewöhnliche Belastung. Denn steuerlich gesehen gehören die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu den Krankheitskosten.
Bis wann darf man in Deutschland künstlich befruchtet werden?
In Deutschland ist keine Altersgrenze vorgeschrieben Auch wenn es in Deutschland keine klare Altersgrenze bei einer künstlichen Befruchtung gibt, haben Frauen ab 40 Jahren keinen Anspruch auf einen Krankenkassen Zuschuss für eine künstliche Befruchtung.
Wie hoch ist die Chance einer künstlichen Befruchtung?
Bei der In-vitro-Fertilisation betragen die Erfolgschancen auf eine Schwangerschaft rund 25-45 Prozent. Die Schwangerschaftsrate nach ICSI liegt sogar mit 30-45 Prozent etwas höher als nach IVF.
Welche Krankenkasse übernimmt künstliche Befruchtung bei unverheirateten?
Hinweis: Unverheiratete bekommen keinen Zuschuss von der Krankenkasse. Sie können die Kosten für eine künstliche Befruchtung immerhin als außerordentliche Belastung steuerlich geltend machen.
Ist eine künstliche Befruchtung in Deutschland erlaubt?
Grundsätzlich darf jede Frau sich künstlich befruchten lassen. Eine Eizellenspende einer fremden Frau ist jedenfalls in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, eine Frau hat sich eigene Eizellen zur künstlichen Befruchtung einfrieren lassen und hat für diese später keine Verwendung mehr.