Wie lange kann man überbrückungshilfe 3 beantragen?
Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021). Dieses wurde mit der Überbrückungshilfe III Plus erweitert und um 3 Monate verlängert (Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021).
Wann kann man Corona Hilfe 3 beantragen?
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 coronabedingt Umsatzrückgänge hatten.
Wird die überbrückungshilfe 3 verlängert?
Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Kann man überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe beantragen?
Bei der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe sind die Antragsfristen bis zum 31.10
Wer hat Recht auf Corona Geld?
Wenn Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren müssen, können die Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten. Damit wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Wer darf überbrückungshilfe 3 beantragen?
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des …
Kann man Neustarthilfe und Überbrückungshilfe beantragen?
Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021) überschneidet sich nicht mit dem der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020) oder der November- oder Dezemberhilfe (November bzw. Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu diesen Hilfen beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf Neustarthilfe?
Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige mit bis zu 7.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften mit bis zu 30.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Soloselbständige mit Umsatzeinbußen ab 60 Prozent müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen.
Wer hat Anspruch auf überbrückungshilfe?
Anspruch auf Förderung haben: Unternehmen, die zwischen April und August in zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten haben (in der Überbrückungshilfe I musste der Umsatzeinbruch bei 60 Prozent liegen)
Wer darf Neustarthilfe beantragen?
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beantragen die Neustarthilfe mithilfe einer oder eines prüfenden Dritten. Die oder der prüfende Dritte stellt für die Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft einen Antrag im Namen der Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.