Wie lange kann trennungsunterhalt gefordert werden?

Wie lange kann trennungsunterhalt gefordert werden?

Der Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung – Geschiedenenunterhalt ist gesondert zu fordern. Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren. Ein Verzicht (z.B. durch Ehevertrag) auf Trennungsunterhalt ist unwirksam.

Wie lange nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt beantragt werden?

Das Gesetz gibt grundsätzlich keine festen Fristen dafür vor, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Hier entscheidet stets der jeweilige Einzelfall. Im Zweifel kann ein Anspruch sogar bis zum Tode des Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsschuldners fortbestehen.

Wann muss kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden?

Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.

Kann trennungsunterhalt nachträglich gefordert werden?

Kein rückwirkender Anspruch Grundsätzlich kann für die Vergangenheit, also rückwirkend, kein Unterhalt gefordert werden. 1. Ein Unterhaltsanspruch entsteht nämlich nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu geben und Unterhalt zu zahlen. Unterhalt wird ab dem 1.

Wie lange muss der Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden?

Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen. Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt.

Wie lange reicht das Geld nach der Scheidung zum Leben aus?

Nach der Scheidung vom möglicherweise sehr gut verdienenden Ehemann reicht das Geld dann oft nur noch dank des Scheidungsunterhalts zum Leben aus. Paragraf 1569 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass nach der Scheidung jeder der beiden Expartner verpflichtet ist, für sich selbst zu sorgen.

Was ist die Eigenverantwortung nach der Scheidung?

Der Gesetzgeber stellt die Eigenverantwortung nach der Scheidung in den Vordergrund. Spätestens ab dem Zeitpunkt Ihrer Scheidung sind Sie verpflichtet, für Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen (§ 1569 BGB). Von dieser Regel erlaubt das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen.

Was sind ihre Lebensumstände nach der Scheidung?

Vielmehr müssen Ihre Lebensumstände dergestalt sein, dass Sie einen besonderen Grund haben, der Sie berechtigt, Unterhalt zu fordern und den Partner verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht von Ehepartnern nach der Scheidung ist nach der gesetzlichen Regelung der Ausnahmefall.

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