Wie lange konnen Ehen geschieden werden?

Wie lange können Ehen geschieden werden?

Auch lange andauernde Ehen können scheitern und werden geschieden. Alles über zehn Jahre gilt als eine Langzeitbeziehung. Laut einer Statistik wurden im Jahr 2016 beispielsweise hierzulande 55.510 Ehen geschieden, die zwischen 10 und 19 Jahren gehalten hatten.

Wie viele Ehescheidungen wurden im Jahr 2016 durchgeführt?

Insgesamt wurden in dem Jahr 162.397 Ehescheidungen durchgeführt. In Prozent umgerechnet entfallen somit rund 34,2 Prozent aller Scheidungen des Jahres 2016 auf Ehen mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren und rund 29,5 Prozent auf Ehen, die mindestens 20 Jahre gehalten hatten. Zusammengenommen sind das 63,7 Prozent aller Scheidungen.

Warum tendieren viele Paare dazu zu scheiden?

Demnach tendieren Menschen, die sich in der Vergangenheit bereits von einem langjährigen Partner getrennt oder scheiden lassen haben, dazu es wieder zu tun. Eigentlich herrscht die Überzeugung vor, dass mangelnde Finanzen viele unglückliche Paare zusammenhalten.

Wie viele Kinder gab es in der Scheidung?

Im Jahr 2015 gaben 51,3 % Frauen den Startschuss für die Scheidung, in 40,1 % der Fälle waren es die Männer und in ca. 8 % kam es zu einer einvernehmlichen Scheidung. Die Hälfte der Paare hatten minderjährige Kinder, davon wiederum hatte die Hälfte ein minderjähriges Kind.

Ist eine Trennung eine Ausnahme?

Trennungen trotz einer langen gemeinsamen Zeit sind also alles andere als eine Ausnahme. Das gilt für ein verheiratetes und unverheiratetes Pärchen gleichermaßen. Wenn du dich auch getrennt hast, obwohl ihr lange zusammen wart, bist du wahrlich nicht allein!

Warum gibt es getrennte nach der Scheidung?

Natürlich gibt es Menschen, die viele Jahre nach der Scheidung immer noch nicht mit der Vergangenheit abgeschlossen haben. Und dann gibt es wieder Getrennte, die eigentlich schon bereit für einen neuen Lebensabschnitt sind.

Ist die neue Beziehung geschieden oder pflegt ein Kind aus der ersten Beziehung?

Wird die neue Beziehung jedoch geschieden bzw. aufgelöst und pflegt oder erzieht der Unterhaltsberechtigte ein Kind aus der ersten Beziehung, lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, § 1586a Abs. 1 BGB. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der zweite Ehegatte vor dem ersten haftet, § 1586a Abs. 1 BGB.

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