Wie lange Mietunterlagen aufbewahren?

Wie lange Mietunterlagen aufbewahren?

Berlin (dpa/tmn) – Nach einem Umzug dürfen die Unterlagen von der alten Wohnung noch nicht in den Mülleimer. Der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege – zum Beispiel für die Mietkaution – sollten im Ordner bleiben.

Wie lange alte Verträge aufheben?

Was gilt für Versicherungs- und Mietunterlagen? Solange die Verträge noch laufen, sollten Sie die Unterlagen immer zu Hand haben. Nach Ablauf eines Versicherungsvertrages oder nach der Kündigung eines Mietverhältnisses sollten sie die Unterlagen noch drei Jahre aufbewahren – so lange gibt es eine Verjährungsfrist.

Was gehört alles in die Personalakte?

Diese Dinge gehören z.B. in eine Personalakte:

  • Bewerbungsunterlagen.
  • Personalfragebogen und Ergebnis von Eignungstests.
  • Arbeitsvertrag mit möglichen späteren Änderungen.
  • Unterlagen über berufliche Qualifizierung.
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Zertifikate dazu.
  • Krankheitsbescheinigungen.
  • Urlaubsanträge.

Welche Unterlagen muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aushändigen?

Zu den Arbeitspapieren die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ende des Arbeitsverhältnisses aushändigen muss, gehören:

  • Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung – Zeugnis)
  • Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III)
  • Ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Was sind Personalaktendaten?

„Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Andere Unterlagen dürfen in die Personalakte nicht aufgenommen werden.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?

1. Arbeitnehmern steht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließendes, voraussetzungsloses Recht auf Einsicht in ihre Personalakte zu. 2. In Papierform geführte Personalakten unterfallen zwar dem Schutz, nicht aber dem Auskunftsrecht nach dem BDSG.

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