Wie lange muss die Pflegedokumentation aufbewahrt werden?
10 Jahre
Aufbewahrungsdauer: 10 Jahre. Dokumente: Pflegedokumentation (länderspezifische Rahmenverträge oder Heimgesetzgebung beachten!) Abrechnungsunterlagen mit Pflege- und Krankenkassen.
Wer hat Einblick in die Dokumentation des Pflegebedürftigen?
Der MDK ist nach § 104 SGB XI ermächtigt, von den Leistungserbringern – d.h. den Einrichtungen – im Rahmen einer Qualitätsprüfung (nach §§ 112, 114 SGB XI) Pflegedokumentationen einzusehen und ggf. zu kopieren.
Wo wird die Dokumentation in der häuslichen Pflege aufbewahrt?
Bei ambulanter Pflege wird die Pfle- gedokumentation in aller Regel im Haushalt des betreuten Patienten aufbewahrt. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es zulässig, die Pflegedokumentation in den Räum- lichkeiten des ambulanten Pflege- dienstes aufzubewahren.
Was ist wichtig bei der Pflegedokumentation?
Durchführung der Pflegedokumentation Neben Name, Adresse und Krankenkassenzugehörigkeit werden die Kontaktdaten der Angehörigen festgehalten. Es findet sich Platz für ergänzende, für die Pflege wichtige Informationen. Ein weiteres Formular enthält Angaben zur Krankheitsgeschichte.
Wer hat Einsicht in die Dokumentation?
Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.
In welchen Gesetzen finden sich rechtliche Gründe für die Pflegeplanung?
Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV): Diese Verordnung gibt Minutenwerte für die Dokumentation und Erstellung eines individuellen Pflegeplans vor. SGB V § 137: Das Sozialgesetzbuch verlangt Qualitätssicherung in Form einer Dokumentation.
Welche Anteile nach SGB XI und Heimg muss eine Pflegedokumentation enthalten?
Diese Bereiche sind: • Stammdaten, • Pflegeanamnese/Informationssammlung inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten, • Pflegeplanung, • Pflegebericht, • Leistungsnachweis. Das Dokumentationssystem ist in Abhängigkeit von bestehenden Pflegeproblemen im Rahmen der ver- einbarten Leistungen ggf. zu erweitern.
Wie darf man in die Pflegedokumentation schreiben wie nicht?
Auch Formulierungen wie „Meiner Meinung nach…“ gehören nicht in einen Pflegebericht, da ein Pflegebericht keine Wertung enthalten sollte, sondern sachlich und präzise Beschreibungen in Form von Zahlen, Daten und Fakten enthalten sollte.
Welche rechtlichen Anforderungen muss die Pflegedokumentation erfüllen?
Im ärztlichen und pflegerischen Bereich gab es ursprünglich keine umfassende gesetzliche Regelung der Dokumentationspflicht. Demnach gilt: dort, wo Pflegeleistungen erbracht werden, muss eine begleitende Pflegedokumentation erfolgen. …