Wie lange muss die Überführung des Todes erfolgen?
Nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt muss die Überführung des Verstorbenen in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Die Fristen werden dabei durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.
Was bringt die Überführung von Verstorbenen mit?
Die Überführung eines Verstorbenen über Staatsgrenzen hinweg bringt eine große Anzahl an Behördengängen und Erledigung von Formalitäten mit. Wir von Al Iman Bestattungen möchten Sie mit dieser Internetpräsenz über den Ablauf einer Leichenüberführung und über unsere Erfahrung im Bereich der Überführung von Verstorbenen informieren.
Ist es gestattet einen verstorbenen Menschen zu transportieren?
Privatpersonen ist es hingegen nicht gestattet, einen verstorbenen Menschen zu transportieren – das gilt auch für die Überführung einer Urne innerhalb Deutschlands. Sobald Verstorbene in einen Sarg gebettet sind, darf der Transport ausschließlich mit einem Leichenwagen erfolgen.
Wie ist der Leichentransport in Deutschland möglich?
Dank der Zusammenarbeit mit großen und professionellen Speditionsfirmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Leichentransportes an verschiedenen Flughäfen in Deutschland, ist es uns möglich die Verstorbenen, schnell und zuverlässig in das gewünschte Heimatland zu fliegen oder zu fahren.
Was ist das Leben nach dem Tod?
Das Leben nach dem Tod hat viele Gesichter rund um die Welt. Während die einen hoffen, in den Körper einer Kuh zu schlüpfen, erhoffen sich andere ein Paradies mit 72 Jungfrauen.
Was sind die Kosten für die Überführung eines verstorbenen?
Die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen variieren stark und richten sich nach der Entfernung sowie nach der Überführungsart: Längere Wege für den Transport eines Leichnams bedeuten normalerweise höhere Kosten und eine Sargüberführung ist kostspieliger als ein Urnenversand.
Wann muss die Bestattung nach dem Tod stattfinden?
Die Bestattung muss innerhalb von fünf Tagen nach dem Tod stattfinden. Sachsen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Auch hier ist die Erdbestattung innerhalb von fünf Tagen abzuhalten. Die Feuerbestattungen muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod erfolgen.