Wie lange muss die Wiedereinsetzung beantragt werden?
Die Wiedereinsetzung muss nach § 234 Abs. 1 ZPO innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten.
Wann wird die Wiedereinsetzung bewilligt?
Entsprechend wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von den Gerichten dann bewilligt, wenn der Anwalt dies innerhalb der mit Kenntnis der Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch beginnenden Wiedereinsetzungsfrist beantragt und innerhalb der Frist auch die versäumte Prozesshandlung nachholt.
Was ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren?
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen. Einer Partei ist nach § 233 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist oder. die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder.
Was ist das Recht der Eltern und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder?
das Recht der Eltern und gleichzeitig die in erster Linie ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Staat hat hierbei nur eine überwachende, unterstützende und ergänzende Funktion. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigte n dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden,…
(1) 1 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2 Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten.
Was ist die Frist für die Wiedereinsetzung?
1 Erster Satz im zweiten Absatz. (1) 1 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2 Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten.
Wie hat das Amtsgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen?
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der versäumten Frist zur Beantragung von Wiedereinsetzung hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 6. November 2018 stattgegeben und den Antrag auf Wiedereinsetzung wegen des versäumten Hauptverhandlungstermins als unbegründet verworfen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen Einer Partei ist nach § 233 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden verhindert war, einzuhalten. Verschulden des Anwalts ist der Partei wie ihr wie eigenes zuzurechnen.
(1) Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten.
Wie lässt sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen?
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lässt sich bei der zuständigen Bußgeldbehörde beantragen und ist im § 52 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
Was ist eine Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren?
Die Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren ist eine Möglichkeit, Fristversäumnisse quasi ungeschehen zu machen und die Frist noch einmal von vorn beginnen zu lassen – allerdings nur dann, wenn der Betroffene selbst keine Schuld daran hat, dass er die Frist versäumt hat. Mögliche Gründe für eine unverschuldete Fristversäumnis:
Wie ist die Wiedereinsetzung gewährt?
Die näheren Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sind mit einem Anwalt zu besprechen. Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Person, um die es geht, unverschuldet daran gehindert war, den Termin oder eine Frist einzuhalten.
Wie kann eine Wiedereinsetzung gewährt werden?
Nach § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Prozesshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
Was muss der Antrag auf die wiedereinSetzung enthalten?
Nach § 236 Abs. 2 ZPO muss der Antrag die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.