Wie lange muss ein Arzt Unterlagen aufbewahren?
Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn (10) Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. § 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB sowie für den vertragsärztlichen Bereich § 57 Abs.
Ist ein Patient gegen den Rat des Krankenhausarztes vorzeitig verlassen?
Wenn ein Patient gegen den Rat des Krankenhausarztes die Klinik vorzeitig verlässt, handelt er in eigenem Risiko und auf eigene Verantwortung. Sollte es nach Verlassen der Klinik zu einem gesundheitlichen Schaden kommen, hat der Patient in der Regel keinerlei Ansprüche gegen den Arzt und gegen das Krankenhaus.
Ist ein vorzeitiges entlassen des Krankenhauses möglich?
Selbst bei Menschen, die ausschließlich psychisch erkrankt sind, ist ein vorzeitiges Entlassen des Krankenhauses nur dann ausgeschlossen, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Dazu ist allerdings ein richterlicher Beschluss erforderlich und in der Regel erfolgt die Unterbringung dann in einer psychiatrischen Einrichtung.
Welche Unterlagen muss der Patient dabei haben?
In der Praxis selbst muss der Patient dann die Unterlagen dabei haben, die er im Krankenhaus erhalten hat, damit sich der Arzt ein umfassendes Bild über die Krankheit, den Verlauf und die bisherigen Behandlungen machen kann. Meldet sich der Patient dagegen nicht beim Arzt, entfällt auch der mögliche Anspruch auf Krankengeld.
Wie erfolgt der Kontakt zu den Leistungserbringern in einem Krankenhaus?
Krankenhaus sowie Kranken- und Pflegekasse organisieren gemeinsam, dass der Kontakt zu den Leistungserbringern rechtzeitig erfolgt und diese einsatzbereit sind, wenn der Patient entlassen wird. Ein Platz in einem Pflegeheim beispielsweise muss zum Entlasszeitpunkt frei sein, damit der Patient nahtlos dort einziehen kann.