FAQ

Wie lange muss ein gemeinnutziger Verein Unterlagen aufbewahren?

Wie lange muss ein gemeinnütziger Verein Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich gilt: Als Vorstand müssen Sie alle steuerlich relevanten Vereinsunterlagen für 10 Jahre bzw. 6 Jahre sicher aufbewahren. Diese 10 Jahre sind die sogenannte Regelaufbewahrungsfrist.

Wie lange muss ein Verein Kontoauszüge aufheben?

Die Aufbewahrungsfristen sind zweigeteilt: 10 Jahre für Buchungsbelege, Belege, Kassenaufzeichnungen, Bankauszüge, Jahresabschlüsse sowie die dazu gehörigen Informationen.

Wie lange müssen Betriebsunterlagen aufbewahrt werden?

Übersicht von Aufbewahrungsfristen

Prozesse / Dokument Aufbewahrungsfrist
Hauptbücher 10 Jahre
Hauptversammlungen (Beschlüsse, Protokolle, sonstige Unterlagen) 10 Jahre
Hypothekenpfandbriefe 6 Jahre
Inkassobücher, -karteien, -quittungen 10 Jahre

Wie lange müssen Kündigungsschreiben aufbewahrt werden?

Um vor solchen unberechtigten Forderungen geschützt zu sein, sollten Kündigungsbestätigungen mindestens bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden. Hier empfiehlt es sich, im Einzelfall sogar die Kündigungsbestätigung noch ein Jahr länger aufzubewahren.

Wie lange muss man Datenschutzerklärungen aufbewahren?

Grundsatz – keine unbegrenzte Aufbewahrung von Daten 1 lit. b DSGVO nur so lange gespeichert und verarbeitet werden, wie dies für den jeweils Zweck nötig ist. Wenn der Zweck nicht mehr besteht, müssen sie grundsätzlich gelöscht werden (sog. Löschzwang).

Ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit nicht mehr gültig?

Leider sind die Dokumente, die uns Ihre Organisation als Nachweis der Gemeinnützigkeit vorgelegt hat, inzwischen nicht mehr gültig. Bitte senden Sie uns einen aktuell gültigen Nachweis (Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt und/oder Formblatt religiöse Einrichtungen) zu, damit wir Ihr Konto schnellstmöglich wieder freischalten können.

Ist der Gemeinnützigkeitsstatus nachgewiesen?

Für die Mehrheit der gemeinnützigen Organisationen mit der Rechtsform e.V., gGmbH sowie Stiftung wird der Gemeinnützigkeitsstatus mit Hilfe eines aktuellen Freistellungsbescheids bzw. der Anlage zur Körperschaftsteuer nachgewiesen.

Wie lange müssen sie steuerlich relevanten Vereinsunterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich gilt: Als Vorstand müssen Sie alle steuerlich relevanten Vereinsunterlagen für 10 Jahre bzw. 6 Jahre sicher aufbewahren. Diese 10 Jahre sind die sogenannte Regelaufbewahrungsfrist.

Wie lange müssen sie Die Vereinsunterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich gilt: Als Vorstand müssen Sie alle steuerlich relevanten Vereinsunterlagen für 10 Jahre bzw. 6 Jahre sicher aufbewahren. Diese 10 Jahre sind die sogenannte Regelaufbewahrungsfrist. Dokumente ohne steuerliche Bedeutung müssen hingegen nur 6 Jahre aufbewahrt werden. Aufbewahrungsfristen nach Art des Dokuments

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