Wie lange muss eine Krankenakte aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.
Wie lange bewahren Ärzte Unterlagen auf?
Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn (10) Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. § 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB sowie für den vertragsärztlichen Bereich § 57 Abs.
Wie lange arztberichte aufbewahren?
Dementsprechend sollte man auch ärztliche Unterlagen im eigenen Interessen lebenslang aufbewahren. Beim Stellen einer Diagnose ist es wichtig zu wissen, wann die Beschwerden zum ersten Mal aufgetreten sind. MRI-Befunde, Röntgenbilder und Arztberichte sollte man deswegen archivieren und sicher aufbewahren.
Wie lange müssen Ärzte Impfunterlagen aufbewahren?
Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach ande- ren gesetzlichen Vorschriften längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen bestehen (vgl. § 10 Abs. 3 BO der ÄKWL, § 57 Abs.
Wie lange brauchen die Unterlagen über die D-Arzt-Verfahren zu bewahren?
Die Dokumentation über die Untersuchungen mittels dieser Stoffe brauchen nur zehn Jahre verwahrt zu werden. Auf Grund der Bestimmungen C 4 der Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten sind diese Ärzte verpflichtet, alle Unterlagen über das D-Arzt-Verfahren mindestens 15 Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören auch Röntgenbilder.
Wie ist die ärztliche Schweigepflicht zu wahren?
Dabei ist die ärztliche Schweigepflicht zu wahren. “ Die von der Behörde benannten Stelle kann der ärztliche Nachfolger sein. Allgemeine Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht.
Wie lange sollten die Unterlagen chronisch erkrankter Patienten aufbewahrt werden?
Die Unterlagen chronisch erkrankter Patienten sollten während der gesamten Behandlungsdauer in ihrer Gesamtheit aufbewahrt werden. Dies empfiehlt die Ärztekammer Nordrhein auch für den Fall, wenn eine Diagnose wie Diabetes mehr als zehn Jahre zurückliegt. Mitunter sind längere Mindestaufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben:
Was kann der ärztliche Nachfolger sein?
“ Die von der Behörde benannten Stelle kann der ärztliche Nachfolger sein. Allgemeine Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):