Wie lange muss eine Krankengeschichte aufbewahrt werden?
Krankengeschichten sind gemäß § 51 Abs 3 Ärztegesetz mindestens zehn Jahre aufzube- wahren. Während dieser Aufbewahrungszeit muss – insbesondere bei elektronisch geführten Krankengeschichten – die „Lesbarkeit“ der Krankengeschichten sichergestellt sein.
Wie lange muss Arzt Unterlagen aufbewahren?
Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn (10) Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. § 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB sowie für den vertragsärztlichen Bereich § 57 Abs.
Wie lange müssen Aufklärungsbögen aufbewahrt werden?
Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach ande- ren gesetzlichen Vorschriften längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen bestehen (vgl. § 10 Abs. 3 BO der ÄKWL, § 57 Abs.
Warum schuldet der Arzt eine ärztliche Behandlung?
Der Arzt schuldet nur eine Behandlung, die am Kenntnisstand der aktuellen ärztlichen Wissenschaft gemessen werden kann. Maßgeblich ist also die Kenntnis, die ein Arzt des jeweiligen Fachgebiets objektiv haben muss. Anderes gilt nur dann, wenn der Arzt wegen seiner besonderen Fachkenntnisse aufgesucht wurde.
Warum sollte ein Arzt ehrlich zu seinem Patienten sein?
Der Arzt müsse ehrlich zu seinem Patienten sein und dürfe die Sachlage nicht verharmlosen (OLG Koblenz, Beschluss v. 12.01.2010, Az.: 5 U 967/09). Andererseits kann ein Arzt nur dann über Risiken aufklären, wenn sie ihm selbst bekannt sind und auch bekannt sein müssen.
Ist ein Arzt nicht für eine Heilung verantwortlich?
Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Arzt nicht für eine Heilung an sich verantwortlich ist. Hier geht es ausschließlich um sein Bemühen um die Heilung. Ein Arzt kann also nicht verklagt werden, wenn er richtige Maßnahmen ergreift, diese jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis führen. 2. Privileg für Patienten: die Patientenrechte
Wie wird der ärztliche Behandlungsfehler erstattet?
Im Fall des ärztlichen Behandlungsfehlers wird in der Regel der Patient oder sein Anwalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, woraufhin diese das Ermittlungsverfahren gegen den Arzt einleitet.