FAQ

Wie lange muss ich einen Erbschein aufheben?

Wie lange muss ich einen Erbschein aufheben?

Urkunden im Original behalten Erben müssen Testament und Erbschein so lange im Original aufheben, bis alles rund um die Erbschaft abschließend geklärt ist. Also lieber aufbewahren. Den Erbschein sollten sich Hinterbliebene gleich in mehrfacher Ausführung ausstellen lassen.

Wie lange muss man eine Steuererklärung aufbewahren?

sechs Jahre

Wie lange muss man Unterlagen von der Krankenkasse aufbewahren?

Die Krankenkassen können die Daten unbegrenzt aufbewahren, wenn der Bezug von Leistungsdaten zum Versicherten und zum Arzt nicht mehr herstellbar ist. Dies regelt § 304 im SGB V und definiert Leistungsdaten als notwendig für eine Bewilligung von Leistungen nach dem SGB V.

Was muss 6 Jahre aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt entsprechend für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe. Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe….

  • Angebote.
  • Auftragsbestätigungen.
  • Buchführungsprogramm.
  • Mahnungen.
  • Versicherungspolicen.
  • Verträge.

Wie lange muss eine Rechnung aufgehoben werden?

1 UstG müssen Privathaushalte Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang aufbewahren.

Wann dürfen Unterlagen nicht vernichtet werden?

Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. So liegt man immer auf der richtigen Seite.

Wie lange müssen Dokumente archiviert werden?

Es gibt beim Archivieren zwei unterschiedliche Längen an Aufbewahrungsfristen: 6 Jahre und 10 Jahre. Dokumente wie Abtretungserklärungen, Handelsbriefe, Lieferscheine, Mahnungen & Mahnbescheide oder Betriebsprüfungsberichte unterliegen Aufbewahrungsfristen von 6 Jahren.

Was muss in Papierform aufbewahrt werden?

Zehn Jahre:

  • Jahresabschlüsse (auch Eröffnungsbilanzen oder Zwischenabschlüsse)
  • Lageberichte.
  • Inventare.
  • Aufzeichnungen/Bücher (z.B. Kasse, Anlagevermögen)
  • Buchungsbelege.
  • Rechnungen (ggf. auch Lieferscheine)
  • Kontoauszüge.
  • Fahrtenbücher.
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