Wie lange muss man gasrechnungen aufheben?
Entscheidend ist der Tag der Rechnungsstellung und gegebenenfalls das Ende des betreffenden Kalenderjahres. Um bei der Aufbewahrung ganz sicher zu gehen, klären Sie zunächst das Datum der Rechnungsstellung. Addieren Sie dann die Aufbewahrungsfrist von drei Jahren beginnend mit dem folgenden Kalenderjahr.
Wie lange Strom und gasrechnungen aufheben?
Mit der Zahlung der Stromrechnung von Juli 2016 ist die empfohlene „Lebensdauer“ der Stromrechnungen von 5 auf 10 Jahre verdoppelt worden. Denn mit der Anlastung der Fernsehgebühr auf der Stromrechnung gilt für diese die Aufbewahrungsfrist wie sie für Abgaben laut Zivilgesetzbuch vorgesehen ist: 10 Jahre.
Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?
Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.
Wie erhält der überlebende Ehegatte das Vermögen des Erblassers?
Der überlebende Ehegatte erhält mit dem Erbfall ganz oder zumindest in Teilen das Vermögen des Erblassers. Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme.
Ist die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt?
Ist die Lebensversicherung allerdings schon seit geraumer Zeit beitragsfrei gestellt, so ist den Kontoauszügen oftmals kein Hinweis zu entnehmen. In manchen Fällen lohnt sich auch eine Anfrage bei der Versicherung, von der man weiß, dass der Erblasser dort gewöhnlich seine Versicherungsverträge abgeschlossen hat.
Wie kann man für sich selbst eine Lebensversicherung abschließen?
Solange man geschäftsfähig im Sinne des Gesetzes ist, kann jeder für sich selbst eine Lebensversicherung abschließen.