Wie lange muss man Unterhalt nachzahlen?
Es gilt der Grundsatz, dass kein rückwirkender Unterhalt verlangt werden kann. Daher kann Unterhalt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er gefordert wird. Für den Kindesunterhalt gilt das genauso. Wer also Kindesunterhalt nachfordern möchte, hat daher erst einmal schlechte Karten.
Wie lange kann man Alimente Nachfordern?
Der Unterhalt für Minderjährige verjährt dabei in aller Regel nicht. Ab vollendetem 18. Lebensjahr hingegen, verjähren die Unterhaltsansprüche zumeist nach drei Jahren. Alle Forderungen aus dem Zeitraum davor können somit nicht mehr nachträglich eingefordert werden.
Kann Unterhalt verjähren?
Unterhaltsansprüche verjähren gesetzlich nach drei Jahren. Kindesunterhalt verjährt grundsätzlich erst mit dem Erreichen des vollendeten 21. Lebensjahres.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Wie unterscheidet sich die Berechnung von Alimenten gegenüber der Unterhaltspflicht?
Die Berechnung von Alimenten hängt davon ab, wem gegenüber die Unterhaltspflicht besteht. So unterscheidet sich also die Berechnung der zu zahlenden Alimente im Kindesunterhalt von der Berechnung des Eltern- und Ehegattenunterhalts. Mehr dazu hier.
Wann müssen Alimente gezahlt werden?
Es brauchen nur dann Alimente gezahlt zu werden, wenn sich aufgrund der besonderen Situation des erwachsenen Kindes ein Unterhaltsanspruch nach Maßgabe der §§ 1601 ff BGB begründet. Allgemein sind Verwandte in gerader Linie (Blutsverwandte) nämlich verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.