Wie lange müssen Abrechnungsscheine aufbewahrt werden?
| Ambulantes Operieren (Aufzeichnungen und Dokumentationen) | 10 Jahre |
|---|---|
| Arztbriefe (eigene und fremde) | 10 Jahre |
| Ärztliche Aufzeichnungen einschließlich Untersuchungsbefunde | 10 Jahre |
| Ärztliche Behandlungsunterlagen | 10 Jahre |
| Abrechnungsscheine (bei Diskettenabrechnung) | 1 Jahr |
Wie lange muss man Patientenakten aufbewahren Physiotherapie?
zehn Jahre
Aufbewahrungspflicht für Patienteninformationen ist zehn Jahre. Alle Informationen rund um die Therapie eines Patienten in einer Praxis muss der Inhaber zehn Jahre lang aufbewahren.
Wie lange müssen Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden?
Röntgendiagnostik/ -untersuchung/ -aufnahmen Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr bei Patienten, sodass alle Röntgenbilder von Kindern und Jugendlichen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden müssen.
Wann muss die Physiotherapie begonnen werden?
Alle erstattungsfähigen Heilmittel werden vertraglich in der Heilmittel-Richtline vereinbart und im Heilmittelkatalog festgehalten. Physiotherapie muss von einem Arzt verordnet werden. Wenn auf der Verordnung keine Angaben über einen Behandlungsbeginn gemacht wurden, muss die Physiotherapie innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Was sind die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten im Bereich der Physiotherapie?
Aufbewahrungspflichten im Bereich der Physiotherapie. Für physiotherapeutische Patientenakten ist demnach von einer Aufbewahrungsfrist von drei Jahren auszugehen, soweit nicht die jeweiligen Unterlagen gemäß § 147 AO der sechs- oder sogar zehnjährigen steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen.
Welche Ziele hat die Physiotherapie?
Das Hauptziel der Physiotherapie ist, die Leistungsfähigkeit des gesamten Organismus zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Therapieplan werden die Ziele der Therapie aufgrund der ärztlichen Verordnung und der Untersuchung durch den Physiotherapeuten erfasst.
Was ist der rechtliche Rahmen für die Aufbewahrung von Patientenakten?
Der rechtliche Rahmen für die Aufbewahrung und insbesondere auch für die Archivierung von physiotherapeutischen Patientenakten findet sich in § 9 BDSG nebst Anhang, in den Regelungen der Rahmenverträge nach § 125 Abs. 2 SGB V und in § 16 Satz 2 der Rahmenempfehlungen.