Wie lange müssen Ärzte Befunde aufheben?
Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.
Wie lange müssen Todesbescheinigungen aufbewahrt werden?
(3) Totenscheine und Sektionsscheine sind von der für den Sterbeort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen und 30 Jahre lang aufzubewahren.
Wie lange müssen Gutachten aufbewahrt werden?
mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen oder die Unterlagen entstanden sind.“
Wie lange muss man Krankenkassen Unterlagen aufbewahren?
Sofern ein Bezug der Leistungsdaten zum Arzt und Versicherten nicht mehr hergestellt werden kann, können die Krankenkassen (nicht die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere) diese Daten unbegrenzt aufbewahren (§ 304 Absatz 1 Satz 4 SGB V ).
Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden Praxis?
sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe und. zehn Jahre für alle anderen zahlungsrelevanten Unterlagen, zum Beispiel Bilanzen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege oder Rechnungen für Inventar.
Wie lange müssen psychologische Gutachten aufbewahrt werden?
Die Dokumentation eines Psychotherapeuten ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung bzw. Beratung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzli- chen Vorschriften die Pflicht zu einer längeren Aufbewahrung besteht (siehe § 9 Abs. 3 der Berufsordnung).
Wie lange sind ärztliche Aufzeichnungen aufzubewahren?
Stand: 10.07.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Wie lange ist die Aufbewahrungszeit nach D-Arzt geregelt?
Werden Aufzeichnungen länger als 30 Jahre aufbewahrt, sind diese zu anonymisieren. Für die Unterlagen nach dem D-Arzt Verfahren ist eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 15 Jahren zu beachten. Die Aufbewahrungszeit ist in den Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten geregelt.
Was sind die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen?
Merkblatt Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen. Stand: 22.01.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Wie ist die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation geregelt?
Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dazu heißt es in § 630f BGB, dass der Arzt die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren hat, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen gelten.
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