Wie lange müssen die Eltern Unterhalt zahlen?
Wie lange müssen Eltern Unterhalt ab 18 Jahren zahlen? Generell gilt, dass der Unterhalt so lange geleistet werden muss, bis das Kind seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Bei einem Studium gibt die Regelstudienzeit einen Anhaltspunkt für die Dauer der Zahlungsverpflichtung.
Wie lange muss man Unterhalt zahlen wenn das Kind keine Ausbildung macht?
Wie lange Unterhalt zahlen wenn Kind keine Ausbildung macht? In der Zeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium besteht für max. 4 Monate Anspruch auf Unterhalt, nach Abbruch von Studium oder Ausbildung max. 12 Monate.
Wie lange muss man Unterhalt an seine Frau zahlen?
Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.
Ist die Freistellung vom Kindesunterhalt möglich?
Aktuelles. Freistellung vom Kindesunterhalt 01.12.2014 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
Was ist die Rechtslage beim Kindesunterhalt?
Allerdings ist die Rechtslage beim Kindesunterhalt eindeutig: „Ein Kind hat immer Recht auf Unterhalt, auch wenn seine Eltern sich trennen“, sagt die Rechtsanwältin Eva Becker von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.“
Welche Eltern haben Anspruch auf Unterhalt?
Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, steht den Kindern Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu. Den Anspruch auf Unterhalt hat ein Kind auch dann, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren.
Ist der Unterhaltsverpflichtete einverstanden mit dem Kindesunterhalt?
Beim Kindesunterhalt kommt es des Öfteren vor, dass der Unterhaltsverpflichtete die Barunterhaltszahlungen im Hinblick auf von ihm anlässlich des Umgangs getätigte Sach- und Baraufwendungen für das Kind einseitig zu „kürzen“ versucht. Dies ist jedoch nur zulässig, sofern sich der Elternteil, der das Kind betreut, damit einverstanden erklärt.