Wie lange müssen sie die Scheidung ruhen lassen?
Über den genannten Zeitraum hinaus können Sie die Scheidung also nicht ruhen lassen, sondern müssen ggf. den Scheidungsantrag zurückziehen oder aber das Scheidungsverfahren wieder aufnehmen lassen. Sie müssen sich daher in einem halben oder spätestens einem Jahr darüber im Klaren sein, ob die Trennung endgültig sein soll oder nicht.
Wann ist das Scheidungsverfahren möglich?
Eine rein private Einigung der Eheleute über die Scheidung ist nicht möglich. Das Scheidungsverfahren beginnt daher mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Der Antrag kann frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wird der Antrag früher gestellt, wird er in den meisten Fällen kostenpflichtig abgelehnt.
Was ist der zeitliche Vorlauf vor der Scheidung?
Dieser zeitliche Vorlauf vor der Scheidung ist das Trennungsjahr. Halten Sie diese „Bewährungszeit“ nicht ein, fehlt es am Trennungsjahr und damit an der entscheidenden Voraussetzung für Ihre Scheidung.
Was ist wichtig in der Scheidungsphase?
Das Wichtigste in Kürze: Ruhen des Scheidungsverfahrens. Wer sich während der Trennungsphase nicht mehr sicher ist, ob die Scheidung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, kann das Scheidungsverfahren ruhen lassen. Soll die Scheidung dann doch durchgeführt werden, muss kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden.
Wie kann ich eine Scheidung verhindern?
Um eine Scheidung dann zu verhindern, können die Beteiligten einen Antrag beim zuständigen Familiengericht einbringen, der das Aussetzen des Verfahrens bewirkt.
Wann darf das Scheidungsverfahren wiederholt werden?
Sie können das Scheidungsverfahren nicht ewig ruhen lassen. „Die Aussetzung darf nur einmal wiederholt werden. Sie darf insgesamt die Dauer von einem Jahr, bei einer mehr als dreijährigen Trennung die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.“ (§ 136 Absatz 3 FamFG)