Wie lange nach einem Arbeitsunfall kann man das erste Mal zum Arzt gehen?
Wer nach einem Arbeitsunfall jedoch länger als eine Woche behandelt wird oder auch am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zur D-Ärztin oder zum D-Arzt überwiesen werden.
Wann muss der Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?
Ein Arbeitsunfall sollte immer gemeldet werden. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss dies bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden. Dann besteht eine Meldepflicht. Tödliche Arbeitsunfälle unterliegen auch einer Meldepflicht.
Kann man einen Arbeitsunfall später melden?
Eine nachträgliche Meldung ist möglich, unterliegt jedoch mitunter Beweisproblemen. Monate nach dem Unfall kann oft nicht mehr nachvollzogen werden, dass die Verletzung während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Was ist zu beachten bei einem Arbeitsunfall?
Die Unfallversicherung zahlt nach einem Arbeitsunfall das sogenannte Verletztengeld – und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon sechs Wochen arbeitsunfähig war und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen würde. Nach den sechs Wochen der Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld.
Wer meldet einen Arbeitsunfall der BG?
Der Arbeitgeber meldet Unfälle, wenn der Verletzte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Das Formular der Unfallanzeige gibt es bei verschiedenen Verlagen oder zum Herunterladen im Internet unter www.bgetem.de. Mit der Information über einen Unfall setzt bei der Berufsgenossenschaft die Betreuung des Versicherten ein.
Wann zahlt die BG nach Arbeitsunfall?
Das Verletztengeld ist von dem Tage an zu zahlen, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Wegen der vorrangigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel erst mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Was passiert wenn man einen Arbeitsunfall nicht meldet?
Arbeitsunfall melden: Unfallversicherung zahlt nicht bei verspäteter Meldung. Ein Arbeitsunfall muss innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Ein Arbeitsunfall muss in der Regel innerhalb der Drei-Tages-Frist dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet werden.