Wie lange Nachehelicher ehegattenunterhalt?
Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.
Wie lange ist trennungsunterhalt zu bezahlen?
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung. Damit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Für den Unterhaltsberechtigten besteht im Trennungsjahr keine Erwerbspflicht.
Wie geht es mit dem scheidungsformular?
Ganz am Anfang steht natürlich das Scheidungsformular in das Sie alle wichtigen Information über sich selbst und Ihren Ehepartner eintragen müssen. Dieses Formular müssen Sie dann Ihrem Scheidungsanwalt zur Verfügung stellen, damit dieser auf Basis der Daten den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht einreichen kann.
Was gehört zu den Scheidungspapieren?
Zu den Scheidungspapieren gehört ganz sicher auch eine eventuell vorhandene einzelne Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, welche die Ehepartner vor der Scheidung geschlossen haben. Diese hat womöglich einen großen Einfluss auf den Ablauf des Scheidungsverfahrens.
Wie wird das Scheidungsverfahren vorbereitet?
Ihr Scheidungsverfahren wird durch den Scheidungsantrag und die eventuelle Stellungnahme Ihres Ehepartners vorbereitet. Sobald der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass es nichts weiter schriftlich vorzutragen gibt, wird er den mündlichen Verhandlungstermin anberaumen und Sie und Ihren Ehepartner persönlich laden.
Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?
Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.