Wie lange vorher muss das Aufgebot bestellt werden?
Wann kann man das Aufgebot bestellen? Bei den meisten Standesämtern frühestens ganz genau 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin.
Kann ich von heute auf morgen heiraten?
Wie kurzfristig kann man standesamtlich heiraten? Theoretisch könnte man bei Vorlage der notwendigen Papiere sofort heiraten, ABER: in der Regel muss man vor allem in Großstädten ca. 6 Monate warten, bis man einen freien Termin bekommt. Heiraten ist also nach wie vor nicht „out“.
Welche Unterlagen müssen die Heiratswilligen vorweisen?
Seit 1998 „Anmeldung zur Eheschließung“ Beide Heiratswillige müssen ein gültiges Ausweisdokument vorweisen können. Darüber hinaus bedarf es eines Ledigkeitsbescheinigung (beim Einwohnermeldeamt erhältlich) sowie einer Abschrift des Familienbuches.
Was muss man bei der standesamtlichen Hochzeit beachten?
Folgende Dokumente müssen Sie aber auf jeden Fall dabei haben:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (bei Heirat in einem anderen Standesamt)
Kann man kurzfristig standesamtlich heiraten?
Doch spontan in einem deutschen Standesamt zu heiraten ist nicht möglich. Ohne vorherige Anmeldung für die Eheschließung ist dies nicht möglich. Es muss immer erst geprüft werden, ob eine Heirat überhaupt möglich ist oder ob eventuell Hindernisse vorliegen.
Welche Unterlagen bei Trauung?
Nötig sind gültige Ausweispapiere, also Reisepass oder Personalausweis. Sofern man nicht in dem Standesamt heiratet, in dem auch die Geburt beurkundet wurde, braucht man einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, der nicht älter als ein halbes Jahr sein darf.
Welche Unterlagen braucht man zum Heiraten wenn man geschieden ist?
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil.