Wie lange wird der Elternurlaub verlangert?

Wie lange wird der Elternurlaub verlängert?

Am 30.11.2009 hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, dass Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes künftig EU-weit mehr Elternurlaub (dies entspricht dem Mutterschutz nach der Entbindung bzw. der Elternzeit) beanspruchen können. Konkret heißt das: Längerer Elternurlaub: Er wird von bisher 3 auf 4 Monate verlängert.

Welche Personen haben keinen Anspruch auf Elternzeit?

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. Folgende Personengruppen können daher keine Elternzeit bekommen:

Wie können Eltern bis zur Vollendung ihres Kindes in Elternzeit gehen?

Eltern können bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes in Elternzeit gehen. Viele Änderungen werden somit nicht auf Sie zukommen – allenfalls bei der Wiedereingliederung nach der Elternzeit oder bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter oder adoptierter Kinder.

Wie kann ich die Elternzeit verlangen?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

Wann haben sie einen Anspruch auf Elternzeit?

Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Wie weit kann die deutschen Regelungen zur Elternzeit gehen?

Allerdings: Die deutschen Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit sind schon sehr weitreichend. Eltern können bis zu Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes in Elternzeit gehen.

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